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preparatory:AB 70239

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-05

Wortprotokoll

Zu Artikel 53f Absatz 1: Hier geht es um eine redaktionelle Änderung. Anstelle der Worte "wirksam werden" werden die Worte "in Kraft treten" eingefügt.

Bei der Änderung von Absatz 2 handelt es sich um eine Präzisierung: Die schriftliche Kündigungsform wird explizit in diesem Absatz stipuliert. Die unnötige Unsicherheit bezüglich eines qualifizierten Schweigens des Gesetzgebers kann dadurch beseitigt werden.

Zu Absatz 3: Es geht im ersten, im oberen Teil dieses Abschnittes um folgende Änderung: Die vom Nationalrat gewählte Form der Formulierung wurde durch unsere Kommission etwas verständlicher gemacht und vereinfacht, ohne jedoch den Sinn dieser Bestimmung zu verändern. Das betrifft den ersten Satz auf Seite 3.

Ich erlaube mir, auch gleich den Antrag zum zweiten Teil zu begründen: Dieser mein Antrag wurde in der Kommission so leider nicht besprochen. Er erfolgt nach einem Hinweis durch das Sekretariat mit Billigung der Kommissionspräsidentin, so quasi als nachträglich notwendig gewordener Einschub. Der letzte Satz dieses Absatzes war in der vom Nationalrat gewählten Formulierung bzw. diesem System notwendig, indem gesagt wird, dass bei einer verspäteten Übermittlung der notwendigen Information nicht nur der Beginn der Kündigungsfrist, sondern auch der Moment, in dem die Änderungen wirksam werden können, hinausgeschoben wird. Im neuen System unserer Kommission hingegen verwirrt dieser Satz nur. Es geht darum, dass Änderungen auf alle Fälle, mit oder ohne Kündigung, auf diesen Termin [PAGE 938] wirksam werden. Ausserdem liegt es gewissermassen in der Logik der Sache selbst, dass bei Nichtgebrauchmachen von einem Kündigungsrecht die entsprechenden neuen, wesentlichen Änderungen akzeptiert werden und somit in Kraft treten.

Der entsprechende Antrag von mir, den Sie noch erhalten haben, dient wie gesagt der Vereinfachung, der Klarheit. Der fragliche Satz ist für diesen Absatz in der von uns gewählten Form nicht mehr notwendig. Das betrifft aber nur die deutsche Fassung, in der französischen Version sollte es in Ordnung sein.

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