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Wicki Franz · Ständerat · 2006-12-06

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-06

Wortprotokoll

Herr Berset hat gute Überlegungen gemacht, und in Bezug auf den Satz, den Herr Schmid anfügen will, ist es zu überlegen. Wenn Sie den Zusatzantrag Schmid annehmen, hätte das Konsequenzen auch für die Nebenabreden, die an sich privatrechtlicher Natur wären. Ich habe ja gesagt - ich erinnere Sie vielleicht nochmals daran -, ich habe die Frage gestellt, was mit denjenigen Vereinbarungsbestandteilen passiert, die Privatrecht betreffen. Darauf habe ich folgende Antwort gegeben: Nebenabreden, wie etwa Parteientschädigungen im üblichen Rahmen, unterliegen dem Privatrecht; wird die Nebenabrede nicht erfüllt, kann der Zivilrichter angerufen werden. [PAGE 979] Andere privatrechtliche Vereinbarungsbestandteile sind im Rahmen eines Verfahrens, das auf dem Verbandsbeschwerderecht basiert, nicht zulässig. Wenn Sie also den Zusatzantrag Schmid annehmen, würde das für die Vereinbarungsparteien dann bedeuten, dass sie alles in den Antrag an die Behörde aufnehmen müssten, auch beispielsweise die Parteientschädigung. Dann wäre das Bestandteil des Antrages an die Behörde, und die Behörde würde dann sagen: "Jawohl, wir genehmigen auch diese Parteientschädigung."

Ich mache Sie nur auf die Konsequenzen aufmerksam, die es gibt, wenn Sie nun der einen oder anderen Version zustimmen.