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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-12-06

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-06

Wortprotokoll

Wie der Kommissionssprecher gesagt hat, liegen von mir zwei Anträge vor. Auf den Anträgen rechts unten steht "S3/03" beziehungsweise "S3/04". Den ersten Antrag ziehe ich hochoffiziell zurück. Ich habe ihn eingereicht, bevor ich den Antrag Schweiger gesehen hatte. Ich entschuldige mich dafür.

Mein neuer Antrag schliesst an sich an den Antrag Schweiger an. Ich füge seinem Text am Schluss einen weiteren Satz bei. Warum tue ich dies? Herr Wicki hat es bereits gesagt: Mit der Bemerkung, von der Behörde nicht berücksichtigte Vereinbarungen oder Vereinbarungsteile entfalteten keinerlei Rechtswirkung, kläre ich eine Frage, die nach Herrn Wicki an sich geklärt, im gesetzten Recht aber nicht entschieden ist. Es ist die Frage: Was passiert mit jenen Vereinbarungsteilen oder Vereinbarungen, die vom Richter beziehungsweise von der Behörde nicht in die Entscheidung übernommen worden sind? Da kann die Meinung bestehen, dass sie daneben trotzdem noch existieren und auf irgendeinem Wege noch durchgesetzt werden können, sodass ein Teil öffentliches Recht ist - soweit er von der Verfügung oder vom Entscheid übernommen worden ist - und der andere Teil allenfalls eine privatrechtliche Vereinbarung darstellt. Sie wissen nie, ob es nicht ein Gericht gibt, das diese Auslegung auch noch vornehmen kann. Wenn Sie aber ausdrücklich ins Gesetz hineinschreiben, dass alles, was von der Behörde nicht übernommen wird, keinerlei Rechtswirkung entfaltet, dann ist die Sache glasklar. Das ist in dieser ganzen Geschichte notwendig.

Hier wird knallhart Machtpolitik betrieben - knallhart. Wie hart dies geschieht, ist mir vor etwa zwei Wochen aufgegangen, als ich über den Rückzug eines Naturschutzverbandes gelesen habe, der uns Innerrhodern nach wie vor vorwirft, an unserer Popularbeschwerde festzuhalten. Bei uns kann jedermann, der im Kanton ansässig ist, Beschwerde gegen Bauvorhaben erheben. Dieser Verband sagt, wir verunmöglichten damit die in den Bundesgesetzen vorgesehene Anwendung von Verbandsbeschwerden. Abgesehen davon, dass die Begründung nicht stimmt, steckt dahinter in bestimmten Verbandskreisen die Vorstellung, das sei dann ihre Domäne, da hätten das Volk und der Einzelne gar nichts zu sagen, sie würden sagen, wo es langgehe. Das ist genau die Haltung, die dahintersteckt, und dieser muss man einen Riegel vorschieben.