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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-06

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-06

Wortprotokoll

Der Sprecher Ihrer Kommission hat die Begründung klar dargelegt; ich habe nichts beizufügen. Zur Bemerkung von Herrn Pfisterer: Es ist klar, das ist als solches eine problematische Bestimmung, weil durch eine Verordnung ein Gesetz geändert wird. Das geht natürlich nur, weil wir diese Bestimmung ausdrücklich so vorgesehen haben und es nur möglich ist, dieses Gesetz zu ändern, wenn es im Widerspruch zur revidierten Bundesrechtspflege steht. Die Kommission hat im Einzelnen geprüft, ob die Bestimmungen aus diesem Grund geändert werden sollen. Darum hat sie den Entwurf einstimmig genehmigt. Es handelt sich vor allem um Verweise, zum Beispiel um Verweise auf das Bundesverwaltungsgericht statt auf eine Rekurskommission, weil wir ja alle Rekurskommissionen abgeschafft haben, oder um Verweise auf das neue Bundesgerichtsgesetz statt auf das Bundesrechtspflegegesetz usw. Es sind also nur dort Änderungen enthalten, wo ein Widerspruch zu den beiden neuen Gesetzen besteht.

Eine Kritik ist meines Erachtens berechtigt: Es sind auch Vorschriften drin, bei denen man eigentlich früher hätte sehen können, dass sie geändert werden müssen. Sie wurden schlicht und einfach übersehen. Ich habe der Verwaltung bereits mitgeteilt, es sei nicht in Ordnung, dass Dinge, die man damals hätte sehen können, erst nachträglich zum Vorschein gekommen sind. Aber die Dinge, die jetzt hier drin sind, weil der Gesetzgebungsprozess weitergegangen ist, entsprechen natürlich dem Sinn der Vorschrift. Die Anregung, dass hier in künftigen Fällen eine synoptische Darstellung gemacht werden könnte, nehme ich mit.