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Wicki Franz · Ständerat · 2006-12-07

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-07

Wortprotokoll

Bei Artikel 28 geht es um die Konflikte. Bei Konflikten zwischen der Staatsanwaltschaft des Bundes und kantonalen Strafbehörden entscheidet das Bundesstrafgericht. Die Entscheide des Bundesstrafgerichtes sind grundsätzlich anfechtbar, mit der Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.

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