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Schweiger Rolf · Ständerat · 2006-12-07

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-07

Wortprotokoll

Herr Kollege Schiesser hat Ihnen die rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Gründe, Herr Kollege Hess nun die rechtshistorischen Überlegungen umfassend und richtig dargelegt. Ich möchte primär gewisse Hinweise machen, die mich als Praktiker treffen.

Bei jedem Anwaltsgespräch, bei dem sensible Dinge zu besprechen sind, kommt jeder Klient fast unwillkürlich auf folgenden Punkt zu sprechen: "Ich kann es Ihnen schon alles sagen, aber Sie dürfen dann sicher nichts weitererzählen." Wir können heute gegenüber allen Klienten sagen: "Sie können absolut vergewissert sein, was auch immer Sie mir hier in diesem Zimmer anvertrauen, ich werde dies nie, und auch wirklich nie, irgendwem weitererzählen." Wenn nun diese Bestimmung aber Recht würde, hätten alle Anwälte eine Aufklärungspflicht. Wenn uns der Klient fragen würde - oder selbst dann, wenn er uns nicht fragen würde -, was das Anwaltsgeheimnis bedeutet und wie rigoros es gilt, müssten wir den Klienten darauf hinweisen, dass es Situationen geben kann, wo wir ihm nicht mehr sagen können, dass unser Anwaltsgeheimnis vollumfänglich gilt. Wir müssten ihm sagen, dass Situationen eintreten könnten, bei denen die Aufsichtsbehörde eine andere Entscheidung trifft und wir dann zur Aussage verpflichtet wären. Dann wird die Frage des Klienten kommen: "Wann wird dann die Aufsichtsbehörde Sie von dieser Geheimnispflicht entbinden?" Und wir müssten sagen: "Ich kann Ihnen dies mit letzter Sicherheit nicht sagen." Kurz, die Quintessenz unseres Gespräches mit dem Klienten müsste dann sein: "Wir können Ihnen nicht mehr vollumfänglich und voraussetzungslos garantieren, dass das Anwaltsgeheimnis hält." Das müssten wir dem Klienten sagen. Die Reaktion der überwiegenden Zahl der Klienten wird sein, dass dann daran gezweifelt wird, ob man dem Anwalt wirklich alles sagen kann, was zu sagen ist - im Gegenteil, es wird dann unwillkürlich eine Komponente der Vorsicht und des "Den-Anwalt-nicht-mehr-vollumfänglich-Informierens" in ein Anwaltsgespräch hineinkommen. Genau solche Situationen sind es, die prozessual zu einer bedeutenden Schwierigkeit werden könnten, wenn wir Anwälte nicht mehr wissen, was Sache ist. Dann eine Verteidigung oder generell eine Vertretung zu übernehmen wird schwierig werden.