Fünfschilling Hans · Ständerat · 2006-12-07
Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-07
Wortprotokoll
Damit doch noch ein Nichtjurist gesprochen hat - ich habe mit Interesse zugehört. Was in der ganzen Argumentation eigentlich nicht erwähnt worden ist, das ist die Tatsache, dass die Anwälte von zwei Stellen entbunden werden können, nämlich von der Aufsichtsbehörde und vom Klienten. Wenn wir in Artikel 168 Absatz 2 Buchstabe b - das zuhanden des Nationalrates - das "oder" durch ein "und" ersetzen würden, dann würde die ganze Argumentation, z. B. von Herrn Schweiger, die mich sehr überzeugt hat, wegfallen. Wenn es also den Klienten und die Aufsichtsbehörde brauchen würde, dann könnte nämlich der Anwalt, wenn der Klient mit der Frage kommt: "Darf ich dir alles sagen?", weiterhin antworten: "Du darfst alles sagen. Ich werde das nur dann weitersagen, wenn du mich von der Geheimnispflicht entbindest." Das gälte für den Fall, dass es nicht auch die Aufsichtsbehörde wäre. Das einfach als Idee von einem, der höchstens als Klient betroffen worden wäre.