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Brändli Christoffel · Ständerat · 2006-12-11

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-11

Wortprotokoll

Ich möchte Sie doch bitten, den Antrag Maissen zu unterstützen, auch wenn ich weiss, dass hier in dieser Debatte alles so rund läuft - fast zu rund. Der Kommissionspräsident hat ja ein sehr interessantes Einführungsreferat gehalten. Er hat auf die Notwendigkeit und die Vorteile der Vereinheitlichung der Strafprozessordnung hingewiesen. Daneben hat er auch - und das scheint mir sehr wichtig zu sein - darauf hingewiesen, dass die Kantone in Bezug auf die Organisation weiterhin frei sein sollen, sofern "die Vereinheitlichung nicht absolut notwendig ist". Es wurden diese Worte verwendet, und das wurde natürlich auch in Würdigung dessen gesagt, was in der Verfassung steht.

Nun, eine einheitliche Lösung bei der Strafprozessordnung ist unbestritten. Aber ist es Aufgabe des Bundes zu verfügen, wer Strafbefehle erlässt? Diese Zentralisierung ist ein Eingriff in eine bewährte und vom Volk beschlossene Gerichtsstruktur, zumindest im Kanton Graubünden. Zu beantworten ist die Frage, ob in Zukunft ein Beamter in Chur diese Strafbefehle erlassen oder ob dies in den Regionen weiterhin der vom Volk gewählte Richter tun soll. Dies sollte nach unserer Meinung den Kantonen überlassen werden. Man kann jetzt schon von Effizienz reden, aber ich kann Ihnen sagen: Das Urteil eines vom Volk gewählten Richters wird in einer Region eher akzeptiert als ein Strafbefehl, der von einem Beamten in Chur erlassen wird. Sie haben dann einfach Folgeverfahren, die insgesamt wahrscheinlich auch bezüglich der Effizienz nicht sehr viel bringen.

Herr Kollega Maissen schreibt in seinem Antrag, die Kantone sollten frei bestimmen können. Das hätte zur Folge, dass alle Kantone dies tun müssten. Das ist nicht zwingend die Absicht dieses Antrages. Man könnte beispielsweise auch eine Formulierung wählen, wonach wir die Lösung so lassen, wie sie die Kommission vorschlägt, den Kantonen aber die Möglichkeit geben, aufgrund besonderer Strukturen eben andere Zuständigkeiten festzulegen.

Ich meine, es macht Sinn, wenn Sie den Antrag Maissen unterstützen und eine Differenz schaffen. Diese Frage wird dann in der nationalrätlichen Kommission nochmals eingehend diskutiert, sodass wir auch hier zu einer tragfähigen Lösung kommen.