preparatory:AB 70671
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11
Wortprotokoll
Zu Artikel 340 Absatz 2: Hier beantragt Ihnen die Kommission, auf das Obligatorium des Verlesens der Anklageschrift zu verzichten. Würde man es beim Entwurf des Bundesrates belassen, könnte das dazu führen, dass - in grossen Wirtschaftsstraffällen beispielsweise - seitenlange Vorlesungen notwendig würden und halbe Bücher verlesen werden müssten. Gemäss dem Antrag Ihrer Kommission müssen demnach nur die Anträge verlesen werden, nicht aber die ganze Anklageschrift. Im Übrigen können die Parteien auch darauf verzichten.