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Heberlein Trix · Ständerat · 2006-12-12

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-12

Wortprotokoll

Ich möchte die Differenzen der Reihe nach behandeln und Ihnen auf Seite 2 der Fahne, die Sie erhalten haben, zu Artikel 22b Folgendes erläutern: Es sieht auf der Fahne so aus, als ob Ihre Kommission hier eine neue Differenz geschaffen hätte. Dem ist aber nicht so. Wir haben die Absätze 3 und 4 gemeinsam zu behandeln. Sie sehen, dass der Nationalrat dort eine neue Formulierung eingeführt hat, die aber - auch nach Meinung des Nationalrates - so nicht in das Gesetz geschrieben werden kann. Die Absätze 3 und 4 behandeln beide die Auflösung des Vorsorgewerkes. Absatz 3 regelt den Fall, in dem ein Vorsorgewerk auf natürliche Art verschwindet, d. h. beim Aussterben der Mitglieder; er enthält eine komplizierte Regelung für den Fall, dass etwas in der Kasse übrig bleiben würde. Absatz 4 regelt die Aufhebung, wenn nur noch wenige Rentner in der Kasse sind und die Kasse daher in eine andere, bestehende Kasse übergeführt werden soll.

Der Nationalrat hat die Meinung vertreten, dass für das übrigbleibende Kapital in beiden Fällen dieselbe Lösung gefunden werden müsse. Das Geld geht in jedem Fall an das Vorsorgewerk des Bundes; daher diese Formulierung, die für beide Abschnitte gilt.

Die Kommission beantragt Ihnen, diesem neuen Text so zuzustimmen. Ich ersuche Sie, dies ebenfalls zu tun.

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