Lauri Hans · Ständerat · 2006-12-12
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-12
Wortprotokoll
Zusammen mit dem Budget, ausgearbeitet nach den Anforderungen des revidierten Finanzhaushaltgesetzes und des neuen Rechnungsmodells, legt uns der Bundesrat auch einen teilweise neu konzipierten Finanzplanbericht vor. Nach Auffassung der Finanzkommission handelt es sich um eine gut gelungene, erneuerte Darstellung. Umgangssprachlich kann man von einem erfreulichen Facelifting sprechen. Diese Bewertung bezieht sich auf die formale und redaktionelle Umsetzung. In gut verständlichen, knappen Texten werden die wichtigsten nötigen Informationen im Zeitablauf vermittelt. Besonders informativ sind die neuen Anhänge 3 und 4, die all denjenigen zur Lektüre empfohlen seien, die rasch einen Überblick erhalten wollen. Im Anhang 3 geht es um die Einnahmen, dargestellt in 14 Übersichtsblättern, im Anhang 4 sind die Aufgaben und [PAGE 1081] Ausgaben in einem neuzusammengestellten Aufgabenportfolio mit 13 Bereichen und 43 einzelnen Aufgaben dargestellt.
Die immer wieder geforderte engere Verbindung zwischen Sach- und Finanzplanung ist damit einen Schritt weitergekommen. Als besonders zielführend erachtet die Kommission die Zusicherung des Bundesrates, die jährliche Planung von Zeit zu Zeit mit auf zehn, zwanzig oder mehr Jahre angelegten Perspektiven, also Entwicklungsszenarien zu besonders wichtigen Entwicklungen, zu ergänzen, beispielsweise hinsichtlich möglicher zukünftiger demografischer Entwicklungen und ihrer Auswirkungen auf den Haushalt. Damit wird anerkannt, dass Staatsführung und Haushaltpolitik nur auf lange Frist erfolgreich betrieben werden können.
Das neue Finanzhaushaltgesetz hat neben der Einführung des neuen Rechnungsmodells auch gewisse normative Auswirkungen auf den Finanzplan. Erwähnt sei hier die Bestimmung von Artikel 19 Absatz 2, die es in Zukunft konsequent umzusetzen gilt. Sie verlangt, dass der Bundesrat der Bundesversammlung bei Krediten für neue Vorhaben, die in der Finanzplanung nicht vorgesehen sind, darlegt, wie die Zusatzbelastung finanziert werden soll.
Erwähnt sei auch die neue Bestimmung in Artikel 143 ParlG, wonach der Bundesrat mit dem Finanzplan zu berichten hat, wie er eine Motion zu diesem Finanzplan umgesetzt hat. Weicht er von der Umsetzung ab, so stellt er einen begründeten Abschreibungsantrag. Soweit es an mir ist, würde ich dafür eintreten, dass der Bundesrat den Begriff "Motion zum Finanzplan" in einem weiten Sinn versteht, d. h., dass er auch Stellung nimmt zu angenommenen Vorstössen, die während des Jahrs eingereicht wurden, aber spezifisch auf den Finanzplan fokussiert sind. Es wäre wertvoll, wenn auch solche Vorstösse jeweils mit dem Finanzplanbericht kommentiert würden. Meines Erachtens besteht hier noch ein gewisser Nachholbedarf.
Eine kurze, angemessen differenzierte Betrachtung des Finanzplans für die Jahre 2007 bis 2008 führt zu folgenden Eckwerten: Wir haben einmal einen Start der Planung auf einem voraussichtlich komfortablen Abschluss der Rechnung 2006 mit einem Einnahmenüberschuss von - aus heutiger Sicht - geschätzten rund 2,2 Milliarden Franken und ausserordentlichen Einnahmen von noch einmal 2,1 Milliarden Franken.
Wir haben in der Planungsperiode weiter zunehmende Ausgaben und Steuerquoten, was negativ ist, aber eine abnehmende Verschuldungsquote und ein Ausgabenwachstum nach Bereinigung um die Durchlaufposten von 2,2 Prozent, also 0,7 Prozentpunkte über der Teuerungsannahme von 1,5 Prozent. Wachstumsspitzenreiter mit einem gemeinsamen Anteil von über 40 Prozent am Haushalt sind unter Ausklammerung des Finanzbereichs einmal mehr die soziale Wohlfahrt sowie Bildung und Forschung. Von den klassischen Aufgabengebieten haben während des Planungszeitraums Kultur und Freizeit sowie Landwirtschaft und Ernährung eine Abnahme bzw. das deutlich kleinste Wachstum zu verzeichnen. Weiter haben wir in allen Jahren strukturelle Überschüsse, d. h. Überschüsse zusätzlich zu den konjunkturell geforderten Überschüssen, was eine Positivmeldung darstellt. Andererseits haben wir ausserordentliche, d. h. ausserhalb der Schuldenbremse anfallende Ausgaben in der Grössenordnung von 5 Milliarden Franken. Neue, konkrete zusätzliche Ausgaben in der Grössenordnung von mehreren 100 Millionen Franken sind im Planwerk noch nicht berücksichtigt, aber heute klar sichtbar.
Der Bundesrat kommt mit Datum vom August 2006 zu einer verhalten positiven zusammenfassenden Würdigung: Die Schuldenbremse werde eingehalten und es zeichneten sich Handlungsspielräume ab, die zur Finanzierung neuer Aufgaben und/oder ausserordentlicher Transaktionen eingesetzt werden könnten. In der Finanzkommission blieb die Auffassung, es sei hinsichtlich der finanziellen Möglichkeiten des Bundes deutlich zu strikter Zurückhaltung zu mahnen, unwidersprochen. So weit die Berichterstattung aus dieser Kommission.
Aus meiner persönlichen Sicht gestatte ich mir hinzuzufügen, dass ich der weiteren Entwicklung der Bundesfinanzen trotz der durchaus anzuerkennenden Verbesserungen mit grosser Sorge entgegensehe. So muss ich feststellen, dass die Verschuldung selbst dann weiter fortschreitet, wenn alle strukturellen Überschüsse zur Finanzierung der ausserordentlichen Ausgaben von rund 5 Milliarden Franken eingesetzt werden; dies in einer Zeit mit grosser wirtschaftlicher Prosperität. Die Schaffung eines neuen Instrumentes zur Schuldenbegrenzung, in Ergänzung zur bereits bestehenden Schuldenbremse, ist meines Erachtens unausweichlich. Ich kann hier darauf hinweisen, dass Ihre Finanzkommission dieses Thema bereits aufgegriffen hat, dass sie es im nächsten Jahr weiter behandeln will und dass der Bundesrat, was erfreulich ist, offenbar die Annahme eines Postulates der freisinnig-demokratischen Fraktion auf Ergänzung der Schuldenbremse um ein weiteres Instrument beantragt. Hier liegt also zusätzliche Arbeit vor uns.
Die planerische Annahme des Bundesrates, die Konjunktur entwickle sich über mehrere Jahre hinweg ungebrochen positiv, ist sehr optimistisch. Diese Annahme ist dem Finanzplan zugrunde gelegt, widerspricht aber der volkswirtschaftlichen Erfahrung. Geht die Konjunktur zurück, stehen wir sofort wieder vor Schwierigkeiten. 0,5 Prozentpunkte weniger Wirtschaftswachstum bedeuten rund 500 Millionen Franken weniger Einnahmen. Wir alle wissen, dass es sehr rasch zu einem um 0,5 Prozentpunkte geringeren Wirtschaftswachstum kommen kann.
Es kommt hinzu - das ist nun ganz entscheidend -, dass der Bundesrat mit seiner Aufgabenüberprüfung offenbar auf Schwierigkeiten gestossen ist. Der ehrgeizige Zeitplan kann nicht eingehalten werden, was dazu führt, dass in den Jahren 2008 und 2009 wenigstens teilweise offenbar wieder mit Massnahmen à la Entlastungsprogramm (EP) gearbeitet werden muss. Dies ist äusserst bedauerlich, da damit keine echte Priorisierung verbunden ist, sondern nach dem Prinzip des geringsten finanzpolitischen Widerstands vorgegangen wird. Ausgaben und Aufgaben mit grosser gesetzlicher Bindung werden in einem solchen Verfahren bevorteilt, die anderen Ausgaben und Aufgaben benachteiligt. Zudem hat der Bundesrat den Bereich der sozialen Wohlfahrt bei der Überprüfung vorläufig ausgeklammert. Die Tatsache, dass dieser Bereich den anderen Bundesaufgaben zunehmend die Luft abschneidet, bleibt damit bestehen.
Bei diesen kritischen Hinweisen auf den Vorgang der Aufgabenüberprüfung müssen wir uns auch immer bewusst sein, dass es in dieser Arbeit - auch das ist entscheidend wichtig - nur darum geht, das Wachstum der Bundesausgaben auf das auf lange Frist angenommene Wachstum der Wirtschaft von 3 Prozent zurückzuführen und damit in Einklang mit dem erfahrungsgemäss realisierbaren Einnahmenwachstum zu bringen. Also: Trotz Aufgabenüberprüfung besteht kein Anlass für die Verwendung von Worthülsen wie Totsparen, Staatsabbau, Verbauung der Zukunft, Buchhalterei und anderes. In einem Satz: Es besteht kein Anlass, von dem vom Finanzdepartement - und wohl auch vom Bundesrat - definierten und von der Finanzkommission unterstützten ausgabenpolitischen Kurs abzuweichen.
Im Nationalrat wurde zur finanzpolitischen Debatte ausgeführt, diese leide immer mehr an einem Mangel an Glaubwürdigkeit, da sich die schlechten Prognosen der zurückhaltenden Finanzpolitiker nie bewahrheitet hätten; diese Debatte erinnere an das Märchen mit dem Wolf, der trotz Androhung doch nie gekommen sei. Aber: Der Wolf war eben schon da. Er hat innerhalb von zehn, fünfzehn Jahren ein Wachstum der Schulden von vielleicht 60 auf 130 und mehr Milliarden Franken bewirkt. Es geht nun darum, mit einer zurückhaltenden Finanzpolitik, mit Augenmass, dafür zu sorgen, dass dieser Wolf auch in der Finanzpolitik nicht weiteren Schaden anrichten kann.