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Hofmann Hans · Ständerat · 2006-12-14

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-14

Wortprotokoll

Wie Ihnen unser Kommissionspräsident dargelegt hat, hat es sich die Kommission mit dieser Vorlage nicht einfach gemacht. Wie die nationalrätliche UREK haben auch wir einige Schwenker vollzogen. Wir haben uns vertieft mit der Umsetzung des CO2-Gesetzes befasst und uns selbst wie auch der Verwaltung viele Fragen gestellt, etwa die folgenden:

Ist eine CO2-Lenkungsabgabe aus heutiger Sicht überhaupt noch das richtige Instrument? Die Zeit bleibt ja nicht stehen. Hat die starke Preisentwicklung nach oben bereits eine lenkende Wirkung gezeigt? Warum hat sich der Bundesrat entschlossen, nur eine Lenkungsabgabe bei Brennstoffen einzuführen, also ausgerechnet in jenem Bereich, der sich auf einem deutlichen Absenkpfad befindet und eine gute Leistung ausweist? Da will der Bundesrat gemessen am Preisniveau zum Zeitpunkt seines Beschlusses eine Abgabe von rund 15 Prozent einführen.

Wie verhält es sich mit der CO2-Problematik im Zusammenhang mit unserer Energiepolitik? Wir stecken ja auch mitten in der Beratung des Stromversorgungs- und des Energiegesetzes. Das Energiegesetz verlangt im Zweckartikel vom Staat eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung. Neu haben wir ins Energiegesetz folgende Bestimmung aufgenommen: Wenn sich abzeichnet, dass die Energieversorgung längerfristig nicht gesichert ist, haben Bund und Kantone zeitgerecht die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass möglichst im Inland Produktionskapazitäten bereitgestellt werden können. An diesem Punkt stehen wir heute ja.

Das geänderte Energiegesetz setzt vor allem auf Wasserkraft und erneuerbare Energien. Das ist richtig, aber kann die Schweiz mit dem Ziel einer längerfristig gesicherten Stromversorgung überhaupt auf Kernkraftwerke verzichten? Kann die sich abzeichnende Energielücke überhaupt anders als mit Gaskraftwerken überbrückt werden? Wie verhält es sich dann mit den Zielen des Kyoto-Protokolls zu den CO2-Emissionen? Wie viele solche Anlagen würde es zur Überbrückung brauchen? Für wie lange würden sie benötigt? Wie viel CO2 emittieren solche Gaskombianlagen im Verhältnis zu den 700 000 Tonnen CO2, welche die Lenkungsabgabe jährlich verhindern soll? Widersprechen sich da nicht zwei Gesetze: das Energiegesetz und das CO2-Gesetz? Sollten wir nicht die Energieperspektiven bis 2030, welche uns der Bundesrat schon bald vorlegen wird, abwarten, bevor wir weitere Entscheide zur CO2-Abgabe fällen? Wäre nicht auch hier eine direkte Förderabgabe oder ein Modell, wie es Schweden kennt, wo die Abgabe mit Erfolg in Reduktionstechnologien investiert wird, effizienter als die Rückerstattung an die Bevölkerung? Bundespräsident Leuenberger hat diese Frage in der Kommission selbst aufgeworfen, um daraufhin aber sofort zu sagen, das CO2-Gesetz bestehe und wir seien eben gesetzlich zur Einführung einer Lenkungsabgabe auf CO2 verpflichtet, selbst dann, wenn dies nicht die allerbeste Lösung sei.

Wir haben uns in der Kommission auch gefragt, ob wir aus all diesen Gründen nicht den Mut haben sollten, auf diese Vorlage zur Einführung der CO2-Lenkungsabgabe zum heutigen Zeitpunkt nicht einzutreten. Dann könnte sofort eine Änderung des CO2-Gesetzes angestrebt werden, die es Bundesrat und Parlament ermöglichen würde, bei Nichterreichen der Ziele wahlweise entweder eine Lenkungs- oder eine direkte Förderabgabe einzuführen, also sachgerecht und situationsbezogen die jeweils bessere Lösung zu treffen. Derweil könnte ein sogenannter Klimarappen 2 oder über die bereits heute bestehende Organisation zum Klimarappen auf Treibstoffen auch ein integraler Klimarappen auf CO2-Emissionen eingeführt werden. Dessen Erträge könnten sofort und effizient in neue Heizsysteme wie Systeme zur Gewinnung von Erdwärme, Sonnenkollektoren, Wärmepumpen usw., aber auch in Gebäudeisolierungen bei Neubauten und Gebäudesanierungen sowie in die Forschung und Entwicklung neuer erneuerbarer Energien eingesetzt werden.

Hätte man schon damals, bei der Schaffung des CO2-Gesetzes, beide Lösungsvarianten vorgesehen, müssten wir heute wohl keine lange Diskussion führen, sondern wir würden uns beim heutigen Niveau der Marktpreise mit Sicherheit für eine wie auch immer ausgestaltete, direkt wirkende Abgabe entscheiden. Aber - immer wieder haben wir das gehört - wir haben nun einmal das CO2-Gesetz, und das können wir schon aus politischen Gründen nicht schon wieder abändern, bevor es überhaupt angewendet wurde.

So ist dann unsere Kommission letztlich mit 8 zu 4 Stimmen auf die Vorlage eingetreten, hat aber, wie unser Kommissionspräsident bereits dargelegt hat, gleichzeitig eine Subkommission beauftragt, all die aufgeworfenen gesamtenergiepolitischen Fragen vertieft abzuklären. Wie Sie sehen, wurde kein Minderheitsantrag auf Nichteintreten gestellt. Die ehemalige Minderheit, zu welcher ich gehört habe, hat eingesehen, dass es bei der jetzigen Ausgangslage und in unserer Situation als Zweitrat wohl keine andere Möglichkeit gibt, als einzutreten. Wir werden also eine CO2-Lenkungsabgabe einführen. Wie dies geschehen soll - ob preisabhängig gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit oder aber emissionsabhängig, wie vom Nationalrat beschlossen, und je nach obsiegender Minderheit, Minderheit I oder II, stufenweise -, werden wir noch zu entscheiden haben.

Ich möchte der Detailberatung jetzt aber nicht vorgreifen. Ich habe beim Eintreten lediglich versucht, Ihnen darzulegen, dass sich unsere Kommission unter kundiger Führung durch unseren Präsidenten, aber auch mit sehr guter Unterstützung durch das BFE, in einem umfassenden [PAGE 1136] gesamtenergiepolitischen Rahmen äusserst gründlich mit dieser Vorlage auseinandergesetzt hat.

In diesem Sinne opponiere ich nicht bzw. - ehrlicher gesagt - nicht mehr gegen Eintreten.