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AB 70909

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-14

Wortprotokoll

Zuerst einmal eine Bemerkung zur Aussage des Bundespräsidenten, die er am Ende der Eintretensdebatte gemacht hat: Es stimmt natürlich, dass dieser Rat 1999 eine bestimmte Lösung auf Stufe CO2-Gesetz getroffen hat. Der Herr Bundespräsident hat gewisse Aussagen zitiert. Das war aber vor sieben Jahren; zwei Drittel der heute hier Anwesenden waren damals nicht in diesem Saal. Es ist also gerechtfertigt, dass wir uns gründlich mit dieser Frage befassen; das haben wir in der Kommission getan, und wir werden es vielleicht auch heute tun, mit einer Debatte, die ihren Sinn hat.

Die Lage hat sich in den vergangenen Jahren verändert, die Mehrheit der Kommissionsmitglieder, die gesprochen haben, hat darauf hingewiesen, dass die Heizölpreise so stark gestiegen sind, dass sie einerseits schon eine Wirkung gehabt haben, was die Neubauten betrifft, und dass sie andererseits auch eine negative Wirkung auf die Wohnungsmieter haben, besonders auf die Mieter von Altwohnungen in grossen und veralteten Gebäuden. Diese Mieter leiden unter den Preisen überproportional. Sie können nichts dafür; sie können nicht entscheiden: Wir wechseln im nächsten Jahr das Heizungssystem.

Deswegen müssen wir schon noch eine andere Überlegung machen, nämlich die Überlegung der Minderheit II. Sie zieht noch etwas anderes in Betracht, nämlich die Vorschläge für Gaskombikraftwerke. Davon hat in der Schweiz bis vor zwei Jahren niemand gesprochen. Aber wenn wir jetzt nichts unternehmen, haben wir, wie Herr Schiesser gesagt hat, innert einigen Jahren ungefähr 20 Gaskombikraftwerke zu bauen. [PAGE 1148] Das wird die CO2-Emissionen um wenigstens 30 Prozent erhöhen. Deswegen die Überlegung der Minderheit II: Buchstabe a, wie ihn der Nationalrat vorsieht, ist okay. Er wird, wie der Sprecher der Kommission gesagt hat, nicht greifen, weil dieses Zwischenziel von 94 Prozent erreicht worden ist. Die Buchstaben b und c formulieren wir anders; wir erstrecken die Fristen auf 2011 und 2012. Das sollte einerseits dazu führen, dass mehr Zeit für diejenigen zur Verfügung stünde, die ihre veralteten Anlagen jetzt endlich umbauen möchten, und andererseits bestünde die Möglichkeit, dass diese Bestimmung genau zum Zeitpunkt der allfälligen Inbetriebnahme der ersten Gaskombikraftwerke greifen würde. Das ist 2011. Voraussetzung ist natürlich aber, dass diese Gaskombikraftwerke nicht von der Abgabe befreit werden; darüber haben wir in der Kommission ausführlich diskutiert.

Das führt zu Absatz 2 von Artikel 1, der hier vorgeschlagen wird und eigentlich von allen übernommen worden ist; auch die Minderheiten haben diesen Absatz 2 in der Kommission nicht bestritten. Eine Variante, Minderheit II, mit der Abgabe ab 2011/12, erlaubt es auch, das Funktionieren des Bonus-Malus-Systems bei der Industrie zu sichern. Diejenigen, die also freiwillige Massnahmen getroffen haben werden, werden tatsächlich belohnt und die anderen benachteiligt werden. Das setzt voraus, dass die Abgabe natürlich auch nach 2011 zu gelten hat.

Das Problem der Minderheit II liegt aber bei Buchstabe d. Das heisst, wir haben hier einen unterschiedlichen Satz verlangt, was die Benutzung von Gas für die Gaskombikraftwerke betrifft. Wir wollten diesen auf 100 Franken pro Tonne CO2 fixieren. Konkret ausgerechnet würde die bundesrätliche Fassung oder jene des Nationalrates bzw. der Minderheit I heissen, dass diese Gaskombikraftwerke 1,2 Rappen pro Kilowattstunde als CO2-Abgabe zu entrichten hätten. Bei der Minderheit II, mit einem höheren Betrag, nämlich von 100 Franken, würde dies 3,3 Rappen pro Kilowattstunde entsprechen. Das wäre ein deutliches Signal, dass wir diese allfälligen Gaskombikraftwerke, die wir, wie der Herr Bundespräsident in Erinnerung gerufen hat, gesetzlich im Moment nicht verhindern können, nicht nur nicht von der Abgabe befreien, sondern sie mit der Abgabe noch stärker treffen wollen. Das ist eine politische Idee, die leider gewisse juristische Schwierigkeiten mit sich bringt. Wir haben dann die Sache gründlich analysiert. Juristisch gesehen ist es so: Das Gesetz sieht vor, dass eine differenzierte Behandlung von Treib- und Brennstoffen durchaus möglich, eine differenzierte Behandlung nach Verbraucherzweck der Brennstoffe hingegen nicht möglich ist. Das ist leider im Moment nicht möglich. Wir müssten dafür das CO2-Gesetz ändern, und dafür haben wir im Moment leider keine Zeit.

Deswegen bin ich - ist die Minderheit II - jetzt zum Schluss gekommen, den Antrag zu Buchstaben d zurückzuziehen, zwar mit Bedauern, aber im Wissen, dass die ganze Kommission dann wenigstens Absatz 2 zur Annahme empfiehlt. Das heisst, dass die Gaskraftwerke ihre Emissionen vollumfänglich kompensieren müssen. Wir wissen, dass der Bundesrat Anfang 2007 endlich mit den Energieszenarien für die Zukunft kommen wird. Zu diesem Zeitpunkt kann man dann eine ernsthafte und gründliche Diskussion führen, was die verschiedenen Erzeugungsarten in der zukünftigen Energieproduktion der Schweiz betrifft.

Schlussendlich also ziehe ich den Buchstaben d des Antrages der Minderheit II zurück, wodurch dieser Antrag eigentlich dem Antrag Schwaller entspricht. Ich würde Ihnen dann empfehlen, als vernünftige Lösung zwischen Mehrheit und Minderheit I die Minderheit II zu übernehmen.

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