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Wicki Franz · Ständerat · 2006-12-14

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-14

Wortprotokoll

Sie sehen, wir haben nur noch eine Differenz zum Nationalrat zu behandeln: bei Artikel 10a Absatz 1a. Ihre Kommission hat sich an der heutigen Sitzung zum Entscheid durchgerungen, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Sie hat damit grundsätzlich ihren Mehrheitsbeschluss vom 16. Oktober 2006 bestätigt: Auch mit dem Weglassen des von Ihrem Rat eingeschobenen Absatzes 1a bleibt es bei der Anweisung von Artikel 5 Absatz 2 der Bundesverfassung: "Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein." Diesen Grundsatz muss jede Behörde und jeder Richter anwenden. Auch wenn wir Absatz 1a nun weglassen, wird dem Anliegen des seinerzeitigen Antragstellers also gleichwohl Rechnung getragen. Carlo Schmid, der Vater dieser Bestimmung, hat ja am 6. Dezember in unserem Rat erklärt: "Ich bitte Sie einfach, diese Bestimmung hier als das zu nehmen, was sie ist, nämlich als Bestimmung, die der verfügenden Behörde den Auftrag gibt, alle massgeblichen Interessen wirklich zu berücksichtigen und so zu urteilen, wie es einer öffentlich-rechtlichen Verwaltung bestimmt ist." Das hat nach wie vor Bestand.

Deshalb bitte ich Sie namens der Kommission, die einen einstimmigen Entscheid gefällt hat, sich bei dieser einzigen verbliebenen Differenz dem Nationalrat anzuschliessen.