Heberlein Trix · Ständerat · 2006-12-18
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-18
Wortprotokoll
Nachdem der Nationalrat diese Motion mit 105 zu 52 Stimmen angenommen hatte, diskutierte die Ständeratskommission ausführlich über das Anliegen. Mit 5 zu 4 Stimmen entschied sie zuerst, die Motion abzulehnen. Ausschlaggebend für die Ablehnung des Vorstosses war nicht die Frage, ob eine derartige Forderung mit der Medienfreiheit gemäss den Artikeln 17 und 18 der Bundesverfassung vereinbar sei, das heisst, ob eine Akkreditierung an Bedingungen wie eben an die Offenlegung der Parteizugehörigkeit oder der Mitgliedschaft in Verwaltungsräten geknüpft werden könnte und ob diese Anknüpfung zulässig sei oder nicht. Wenn ein Bewerber keiner Partei angehört, was bei den Journalisten wohl eher die Regel ist - welche Informationen sollen dann verlangt werden? Rasch wäre hier - so die Meinung der Kommission - die Grenze der Gesinnungsschnüffelei erreicht.
Anlässlich der Kommissionssitzung erklärte Frau Bundeskanzlerin Huber, dass der Bundesrat im Rahmen der laufenden Überprüfung der Akkreditierungsverordnung prüfen werde, inwieweit die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und damit auch gegenüber dem Parlament in dieser Verordnung gefordert werden könne. Journalisten sind von den Verlagen angestellt. Ihnen gegenüber sind sie auch zur Loyalität und eigentlich auch zur Qualität verpflichtet. Die Bundesversammlung ist jedoch nicht Arbeitgeberin, und auch die Bundeskanzlei nicht. Eine Offenlegung müsste daher auf der Basis der Freiwilligkeit erfolgen, wie dies auch bei den Bundesangestellten der Fall ist. Möglich wäre beispielsweise, dass bei der Akkreditierung respektive bei der Anstellung verlangt wird, dass sich die Journalisten an die Standesregeln halten.
In der Folge beschloss die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen einen abgeänderten Motionstext, in welchem der Bundesrat beauftragt wird zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung die Interessenbindung der Bundeshausjournalisten offengelegt werden soll. Sollten Sie diesen Text gemäss Antrag der Kommission annehmen, so muss der Nationalrat prüfen, ob er diesem abgeänderten Text zustimmen will oder nicht.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, diesem abgeänderten Motionstext zuzustimmen.