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Germann Hannes · Ständerat · 2006-12-19

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-19

Wortprotokoll

Kosten senken, die Wettbewerbsfähigkeit stärken: Unter dieser Maxime steht die "Agrarpolitik 2011" ("AP 2011"). Dies ist die Stossrichtung des Bundesrates. Diese Stossrichtung hat auch Ihre WAK als vorberatende Kommission verfolgt. Kosten senken, die Wettbewerbsfähigkeit stärken: Das tönt gut; aber ist es uns auch gelungen?

Mit der "AP 2011" wird die bisherige Strategie des Bundesrates in der Landwirtschaftspolitik konsequent weitergeführt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Ihre WAK einige vom Bundesrat abweichende Entscheide getroffen hat. Man bewegt sich im Grossen und Ganzen entlang der fünf vom Bundesrat definierten Handlungsachsen. Sie lauten:

1. die Konkurrenzfähigkeit von Produktion und Verarbeitung verbessern durch Umlagerung von Marktstützungsmitteln in Direktzahlungen und durch Massnahmen zur Kostensenkung;

2. die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft mit einem zielgerichteten Direktzahlungssystem sicherstellen und die ökologische Weiterentwicklung fördern;

3. die Wertschöpfung und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes fördern durch Erweiterung der Produktedifferenzierungsmöglichkeiten und der Investitionshilfen sowie durch Unterstützung gemeinwirtschaftlicher Projektinitiativen;

4. den Strukturwandel sozial abfedern und durch eine Lockerung des Boden- und Pachtrechtes fördern;

5. die Administration vereinfachen und die Kontrollen besser koordinieren.

Noch lässt sich nicht definitiv beurteilen, ob sich die Massnahmen entlang der fünf Handlungsachsen dereinst bewähren werden. Denn ohnehin stehen in der heutigen Ratsdebatte nur zwei von sieben gesonderten Erlassen zur Debatte: das Landwirtschaftsgesetz und der Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008-2011.

Aber was heisst hier "nur"? Es handelt sich dabei zweifellos um die beiden Kernelemente der Vorlage. Die übrigen fünf Gesetze - über das bäuerliche Bodenrecht, über die landwirtschaftliche Pacht, über die Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie das Lebensmittel- und das Tierseuchengesetz - werden im nächsten Frühjahr in unseren Rat kommen. Die Hearings haben deutlich gezeigt, wo Handlungsbedarf geortet wird, wo es Kostensenkungspotenzial gibt, wo die Zukunftschancen gesehen werden. Aber diese Hearings haben uns auch vor Augen geführt, wie unterschiedlich die Erwartungen an die Landwirtschaft sind, zum Teil auch vonseiten der Landwirtschaft selber und den vor- und nachgelagerten Branchen. Nebst den zahlreichen Vorschlägen erhielten unsere Kommissionsmitglieder laufend gute und gutgemeinte Ratschläge quer durch das ganze Spektrum, von Leuten, die agrarpolitisch lieber wieder ins vorige Jahrhundert zurückkehren möchten, bis hin zum befreiten Bauern von Avenir Suisse. Da mag es Sie nicht erstaunen, dass [PAGE 1171] wir ob solch unterschiedlicher Positionierungen am Ende gar nicht so weit entfernt vom Bundesrat gelandet sind.

Damit komme ich zum Inhalt des Landwirtschaftsgesetzes und zum Inhalt des Finanzierungsbeschlusses, die die Kommission in den letzten fünf Monaten an mehreren Sitzungstagen beraten hat. Was heisst es, wenn ich sage, dass wir uns nahezu entlang der bundesrätlichen Handlungsachsen bewegt haben? Konkret bedeutet das: weniger Geld für die Förderung von Produktion und Absatz, also Marktstützungsmassnahmen, dafür mehr Direktzahlungen zur Abgeltung des Leistungsauftrages, den der Bund der Landwirtschaft erteilt.

Der Finanzierungsrahmen der "AP 2011" wird gegenüber dem der "AP 2007" von etwas über 14 auf knapp 13,5 Milliarden Franken für vier Jahre gesenkt. Diese halbe Milliarde hat man der Landwirtschaft freilich bereits im Rahmen der jüngsten Entlastungsprogramme weggenommen, sodass man sich im Prinzip auf dem heutigen Zahlungsniveau bewegt. Damit steht fest, dass sich der harte Strukturwandel in der Landwirtschaft unvermindert fortsetzen wird.

Mit einer weniger starken Absenkung respektive einer Erhöhung des Rahmenkredites könnte man ihn allenfalls sozialverträglicher gestalten. Darum teilen sich hier in der Kommission die Meinungen - wen wundert's? Man kann mit gutem Recht darüber streiten, ob der Bund seinen Leistungsauftrag an die Landwirtschaft angemessen abgilt oder eben nicht. In der Kommission war der Vorschlag einer deutlichen Erhöhung des Rahmenkredites gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag chancenlos. Die Kommissionsmehrheit bleibt bei den 13,499 Milliarden Franken im Gesamtrahmen für die vier Jahre 2008 bis 2011 und damit auf dem Niveau des Bundesrates - wenn auch die Akzente leicht von den Direktzahlungen zurück zur Marktstützung verschoben werden, zumindest beim Mehrheitsvorschlag. Bei den Minderheitsanträgen werden die Akzente stärker in Richtung Marktstützung verschoben: Bei dem einen wird aber nur teilweise bei den Direktzahlungen kompensiert, bei dem anderen hingegen wird voll kompensiert.

Der maximale Gap zwischen dem, was der Bundesrat vorschlägt, und dem, was wir heute im Rahmen der Anträge entscheiden können, liegt bei rund 150 Millionen Franken, das sind 37,5 Millionen Franken pro Jahr; innerhalb dieses Spielraums kämpfen wir also heute im Prinzip. Daraus können sie leicht ermessen, dass das volkswirtschaftlich nicht entscheidend ist. Es ist auch für die Einkommen der Bauern nicht entscheidend; sie bleiben tief, sie bleiben sehr tief im Vergleich zur übrigen Wirtschaft.

Volkswirtschaftlich entscheidender ist freilich die Frage, ob wir mit der "AP 2011" der Landwirtschaft in unserem Land wieder eine echte Zukunftsperspektive verleihen können. Diese Frage, da waren wir uns in der Kommission ohne übertriebenen Zweckoptimismus einig, wagen wir zu bejahen; denn immerhin hat die Kommission von ihren Möglichkeiten Gebrauch gemacht, den Landwirten zu mehr Wettbewerbsfähigkeit zu verhelfen und die Vorlage des Bundesrates in dieser Beziehung aus unserer Sicht etwas nachzubessern. Mit der Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter im Landwirtschaftsbereich ist eine Tür aufgestossen worden.

Mit dieser sektoriell auf die Landwirtschaft begrenzten Lösung tragen wir dem Umstand Rechnung, dass die Schweiz in anderen Branchen auf die konsequente Durchsetzung ihrer Interessen beim Patentschutz dringend angewiesen ist. Der Zufall will es, dass just am heutigen Tag im Nationalrat über die Revision des Patentgesetzes debattiert wird. Für die Kommission ist letztlich entscheidend, dass die Landwirte künftig besser gegen überhöhte Preise auf Importprodukten geschützt werden können. Die Abschöpfungen für überhöhte Preise auf Produktionsmitteln oder auf Landmaschinen, Stalleinrichtungen, Futtermitteln, Dünger usw. finden nämlich fast ausschliesslich im Ausland statt und nicht etwa bei den einheimischen Anbietern. Die Vertriebssysteme tragen das Ihre dazu bei, das System, mit dem man die hohe Kaufkraft des Schweizer Marktes ausnutzen kann, zu stützen und zu erhalten. Diesem Einfallstor wollen wir einen Riegel vorschieben.

Mit hochwertigen Produkten zu konkurrenzfähigen Preisen haben die Schweizer Landwirte in den Exportmärkten eine echte Chance. Das beweist auch das Beispiel Österreich: Der Bund hilft dort bei der Durchsetzung von Ursprungsbezeichnungen und beim Markenschutz, was auf internationaler Ebene von grosser Bedeutung ist. Die "AP 2011" ist zudem von einer Konzentration auf die Kernkompetenzen der Schweizer Landwirtschaft geprägt: die Produktion von Milch und Fleisch. Über die Umlagerung von Marktstützungsmassnahmen in Direktzahlungen werden hier entsprechende Akzente gesetzt. Auch wenn das die Vertreter der typischen Ackerbaukantone - ich gehöre auch dazu - schmerzen mag; die Gesamtstrategie stimmt wohl, und die gilt es im übergeordneten Landesinteresse zu vertreten.

In der Kommission hat es zur Kernfrage der Milchwirtschaft fast ein Patt gegeben. Es geht in den Artikeln 38 und 39 des Landwirtschaftsgesetzes darum, ob sich mehr Marktstützung bei der Milch, in Form der bisherigen Verkäsungszulage sowie der Siloverzichtszulage, oder eine Abgeltung über WTO-konforme Direktzahlungen durchsetzt. Ersteres wird von einer Minderheit vertreten und die WTO-konformen Direktzahlungen von der Mehrheit und vom Bundesrat. Es fragt sich, welches das probatere Mittel für mehr Wettbewerbsfähigkeit ist; ich bin gespannt.

In den gängigen ökonomischen Berichten hat sich immer wieder gezeigt, dass das Instrument der Marktstützung verfälschend auf die Produktion und die Verarbeitung wirkt. Von der Wirksamkeit her gelten Marktstützungen als ein schwaches Element. Gemäss Untersuchungen der OECD kommen zudem nur 25 Prozent der ausgegebenen Mittel wirklich beim Bauern an. Ein Teil landet in der verarbeitenden Industrie, ein Teil bei den Verpächtern von Land - immerhin rund 50 Prozent sind Pachtland - und ein anderer Teil, rund ein Viertel, kann gar nicht klar zugeordnet werden. Vor diesem Hintergrund sind die Marktstützungen nach Ansicht der Kommission wohl nicht das, was unsere Landwirtschaft auf die Dauer weiterbringt. Die Kommission hat sich darauf konzentriert, die knapper werdenden Mittel möglichst ausschliesslich direkt den Bäuerinnen und Bauern zugutekommen zu lassen.

Die erwähnten Kostensenkungsmassnahmen werden der Schweizer Landwirtschaft ebenso weiterhelfen wie die Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen oder der erwähnte Schutz von Ursprungsbezeichnungen auf internationaler Ebene.

Wenn Sie jetzt ein Bekenntnis zu den Direktzahlungen anstelle von Markt- und Produktstützungsmassnahmen herausgehört haben, so täuscht Sie Ihr Eindruck nicht. Trotzdem sei es dem Kommissionspräsidenten erlaubt, auch ein kritisches Wort zu den Direktzahlungen anzumerken. Die Direktzahlungen ändern nämlich nichts am Problem, dass zwar bei einem Strukturwandel von minus 2,5 Prozent pro Jahr bei knapp 60 000 Betrieben weit über 1000 Betriebe - also drei bis vier Betriebe pro Tag - aufgeben müssen, dass aber das freiwerdende Land kaum weitergegeben werden kann; und das ist ein Problem. Man hat gar den Eindruck, dass der Strukturwandel mit steigenden Direktzahlungen wenn nicht verhindert, so doch behindert wird. Hier gilt es abzuwarten, welche Signale im Bodenrecht oder beim Pachtrecht noch gesetzt werden können.

Wie auch immer: Wir haben in diesem Land ökologisch einwandfreie und qualitativ hochwertige Produkte. Trotzdem will es uns einfach nicht so richtig gelingen, die notwendigen Zeichen für eine produzierende Landwirtschaft zu setzen. Denn, wie erwähnt, wir haben die geforderten Topprodukte, aber wir müssen diese auch zu akzeptablen - will heissen: marktfähigen - Preisen anbieten können. Nur wenn wir darüber hinaus auch eine starke Vermarktungsstrategie haben, lassen sich die Exportmärkte erfolgreich bearbeiten, so wie wir uns das wünschen. Wir sind also - das sei schon eingangs erwähnt - auch über die jetzige Gesetzgebung hinaus gefordert, die Weichen richtig zu stellen. [PAGE 1172]

Darum schlagen wir Ihnen in einer Kommissionsmotion vor, das Direktzahlungssystem kritisch unter die Lupe zu nehmen, um die erwähnten unerwünschten Nebeneffekte zu verhindern. Der Bundesrat soll demnach bis spätestens 2009 einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorlegen. Angestrebt wird unter anderem ein möglichst zielgenauer Einsatz der Mittel bezüglich der zu erzielenden Wirkungen wie z. B. Produktivität, Ökologie, dezentrale Besiedlung oder auch Einkommenssicherung. Das übergeordnete Ziel besteht darin, der Landwirtschaft einen stabilen Rahmen zur Verfügung zu stellen, der es ihr erlaubt, den verfassungsmässigen Auftrag weiterhin zu erfüllen. Dies ist der Inhalt der Motion, für die wir uns am Ende der Beratungen entschieden haben, weil wir überzeugt sind, dass es diese Motion braucht, um das heutige System in ein Erfolgssystem überzuführen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine angeregte Debatte und weise Entscheidungen.

Ich bitte Sie namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und das Landwirtschaftsgesetz und den Finanzierungsbeschluss am Ende gutzuheissen.