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Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-12-19

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-19

Wortprotokoll

Ich danke dem Kommissionssprecher, dass er zu meinem Antrag bereits Stellung genommen hat, bevor er dessen Begründung gehört hat. Nichtsdestotrotz werde ich ihn jetzt begründen.

Ich meine einfach, wenn wir unseren Bauernstand bzw. das, was von ihm noch übriggeblieben ist, in seiner Substanz erhalten und von Bundesseite unterstützen wollen, dann braucht es eben nicht nur finanzielle Mittel. Es braucht vor allem auch klare Rahmenbedingungen, was Landwirtschaft ist, was sie tun darf und was sie lassen muss. Dabei ist es mit der Produktion von landwirtschaftlichen Produkten, der Tierhaltung und der Flächenbewirtschaftung, wie hier in den Buchstaben a bis c aufgelistet ist, allein nicht mehr getan. Es braucht eine Ergänzung in Richtung paralandwirtschaftliche Tätigkeiten. Dieser Grundsatz sollte meines Erachtens nicht allein der Legiferierung im Raumplanungsgesetz überlassen werden, sondern er muss auch in der Spezialgesetzgebung, im Landwirtschaftsgesetz selber, verankert werden, hier neu als Buchstabe d eingeführt.

Nun ist mir klar, Herr Kommissionspräsident, dass wir natürlich nicht die Büchse der Pandora offnen können, denn in der Paralandwirtschaft liegt ein signifikantes Wertschöpfungspotenzial, um das sich eben auch andere Marktteilnehmer bewerben. Deshalb muss gebührend auf das angestammte Gewerbe und auf die Erbringer angestammter Dienstleistungen Rücksicht genommen werden. Aber der Paralandwirtschaft kommt aus der Sicht der Einkommensverbesserung für den Bauernstand nun einmal je länger, je mehr Bedeutung zu, und folglich sollte auch ihre rechtliche Basis aufgewertet und in diesem Gesetz hier verankert werden.

Mein Antrag zielt entsprechend darauf ab, den Begriff der paralandwirtschaftlichen Tätigkeit als Grundsatz hier formell im Landwirtschaftsgesetz zu verankern. Was dann letztlich an solchen Tätigkeiten zugelassen werden soll, das, meine ich, kann getrost auf Verordnungsstufe geregelt werden. Das soll in die Kompetenz des Bundesrates gelegt werden, der im Einvernehmen mit dem Bauernverband, mit dem Gewerbeverband oder allenfalls mit anderen KMU-Vertretungen und auch mit den Kantonen dann zweifellos eine sinnvolle Auswahl an paralandwirtschaftlichen Tätigkeiten treffen und definieren wird. Davon bin ich überzeugt, das wird gelingen; und auf Verordnungsstufe kann diese Liste auch relativ schnell modifiziert werden, wenn es die Umstände verlangen.

Der Bauernstand selber hat bekanntlich vier spezifische Kategorien geortet, wo paralandwirtschaftliche Aktivitäten der Landwirtschaft offenstehen sollen: erstens unmittelbare landwirtschaftliche Dienstleistungen wie Lohnarbeiten, Handel mit Futter, Vieh usw.; zweitens Umweltdienste wie Biomassenverwertung, Feldrandkompostierung oder Waldpflege usw.; drittens Aktivitäten, die dann wahrscheinlich am meisten umstritten sein werden, Aktivitäten nämlich im Bereich von Tourismus, Gastronomie und Freizeit; und viertens Dienstleistungen im Sozial- und Bildungsbereich wie etwa Kindergarten auf dem Bauernhof, Jugend-, Alten- oder Behindertenbetreuung.

Man ersieht aus dieser Auflistung, dass da natürlich Konflikte mit nichtlandwirtschaftlichen, anderen Marktteilnehmern vorprogrammiert sind, aber diese lassen sich, guter Wille und eine tüchtige Bundesrätin - die wir ja haben - vorausgesetzt, auf Verordnungsstufe zweifellos lösen. Der Landwirtschaft können auf dieser Basis effektiv verbesserte Rahmenbedingungen geboten werden; sie ist darauf auch unbedingt angewiesen. Vor allem aber sollen die Landwirte - bevor es zu spät ist - wissen, wo und in welchen paralandwirtschaftlichen Sektoren sie überhaupt investieren dürfen und sollen.

Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie diesem Antrag zu.