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Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-12-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-12-19

Wortprotokoll

Ein Antrag liegt nicht vor. Deshalb halte ich natürlich einmal an der grundsätzlichen Version des Bundesrates fest. Falls dann im Nationalrat diese Debatte nochmals geführt wird, können wir das tun. Über die Folgen der Aufhebung der Milchkontingentierung wurde in der WAK einlässlich gesprochen. Gerade Artikel 9 ist ja als Kann-Formulierung so festgehalten, dass eine rechtliche Basis gegeben wäre, die es dem Bundesrat ermöglichte, bei kurzfristigen situativen Problemen am Milchmarkt einzuschreiten; es ist eine Funktion. Wir haben in der Botschaft ja auch beschrieben, dass es damit aber wirklich darum geht, nicht dauerhafte Marktverfälschungen, sondern kurzfristig auftretende Marktstörungen zu bekämpfen. Falls das nach 2009 bei der Kontingentierungsaufhebung der Fall wäre, wäre es somit eine rechtliche Grundlage für Massnahmen des Bundesrates.