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Lombardi Filippo · Ständerat · 2006-12-19

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

De quoi s'agit-il? Wie der Kommissionssprecher, Kollege Stadler, zu Recht gesagt hat, geht es hier um den gesetzlichen Schutz verschiedener Interessen. Es gibt Interessen der Urheber, der Produzenten und der Verwertungsgesellschaften. Es gibt aber auch ein Interesse des Publikums - daran muss man auch denken -, ohne übertriebene oder künstliche Hindernisse Zugang zu Werken der Kultur, der Musik, der Videoproduktion zu haben. Es gibt Interessen der Sendeunternehmen, die gemäss Radio- und Fernsehgesetz einen Service-public-Auftrag wahrnehmen, sei es die SRG, seien es Privatveranstalter im Radio- und Fernsehbereich. Alle diese Interessen müssen wahrgenommen werden.

Die Sendeunternehmen zum Beispiel beschäftigen in der Schweiz 12 000 Personen, investieren jährlich zwei Milliarden Franken in Schweizer Produktionen und zahlen nahezu einen Viertel des jährlichen Umsatzes der Verwertungsgesellschaften. Die Philosophie der Sendeunternehmen ist allerdings nicht, dass sie nichts bezahlen, freien Zugang und alles gratis verwenden wollen oder dass sie so wenig wie möglich bezahlen wollen. Nein, die Sendeunternehmen weisen darauf hin, dass sie immer bereit gewesen sind, diese Rechte angemessen zu entgelten. Was sie brauchen, ist Rechtssicherheit, damit sie diesen Dienst erbringen können, ist ein Schutz vor übertriebenen Forderungen, besonders wenn sie zur Blockade der Verwendung gewisser Werke führen könnten. Es sind diese Rechte, diese Sicherheit, die sie eigentlich brauchen, möglicherweise via Kollektivverhandlungen mit Verwertungsgesellschaften, die gerade gegründet worden sind, um das zu ermöglichen.

Es geht natürlich um Geld, es ist darauf hingewiesen worden, Kollege Schweiger, manchmal um viel Geld, wie in vielen anderen Gesetzen auch. Eigentlich ist der Gesetzgeber oft aufgefordert, einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessenvertretungen in unserer Gesellschaft zu finden. Deswegen ist die Vorlage des Bundesrates, die wir hier haben, eigentlich eine ausgewogene Lösung - ergänzt, worauf schon Herr Stadler hingewiesen hat, durch einen Antrag der Kommissionsmehrheit. Diese Lösung scheint den Sendeunternehmen eigentlich ausgewogen zu sein. [PAGE 1201]

Einige Fragen sind allerdings noch nicht beantwortet, besonders diejenigen, die aus der technologischen Entwicklung entstanden sind. Zum Beispiel weisen die Sendeunternehmen darauf hin, dass eine praktikable Lösung für das On-Demand-Angebot von Tonträger enthaltenden Sendungen im Internet noch fehlt. Das Revisionsprojekt räumt den Tonträgererstellern neue Ausschliesslichkeitsrechte für das On-Demand-Anbieten von Aufnahmen ein. Eine solche Bestimmung, die für den elektronischen Tonträgerhandel im Internet durchaus gerechtfertigt ist, riskiert, sich gegen die Interessen des Publikums und der Kreativen zu wenden, wenn sie für solche Sendungen nicht mit einer Kollektivverwertung ergänzt wird. Ohne eine solche Lösung wäre das Angebot solcher Sendungen, Radio- und Fernsehsendungen, im Internet schlicht nicht praktikabel, da man angesichts der Nutzung von unzähligen Musiktiteln pro Woche in den Sendungen offensichtlich nicht für jedes einzelne Musikstück mit dem jeweiligen Tonträgerersteller verhandeln kann. Wegen der praktischen Wichtigkeit dieser Frage empfiehlt es sich deshalb, weiterhin zu verhandeln; und meines Wissens werden die Sendeunternehmen noch eine einvernehmliche Lösung finden, die vielleicht für die Behandlung im Zweitrat zur Verfügung stehen könnte.

Angesichts dieser Bemerkungen empfehle ich auch meinerseits - ich hatte das Vergnügen, nur einmal als Ersatz in der Kommission für Rechtsfragen zu amtieren -, auf die Vorlage einzutreten und die Anträge der Kommissionsmehrheit gutzuheissen.