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Germann Hannes · Ständerat · 2006-12-20

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-20

Wortprotokoll

Diese Bestimmung müssen wir streichen, und zwar basierend auf Artikel 70 Absatz 5 Buchstabe d, den wir beibehalten haben. Artikel 187b Absatz 8 lautet: "Die Aufhebung von Artikel 70 Absatz 5 Buchstabe d tritt am 1. Januar 2008 in Kraft." Wir haben in der Kommission einen Antrag angenommen, dass dieser Buchstabe weitergeführt wird. In diesem Sinn - da wir diesen weiterführen - müssen wir hier dem Streichungsantrag folgen.

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