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Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-12-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-12-20

Wortprotokoll

Frau Amgwerd greift tatsächlich ein Problem auf, das gehäuft vorkommt. Auch bei Bauernfamilien haben wir heute Scheidungen, und zum Teil hat das wirklich gravierende Folgen, insbesondere für die Frau, die den Hof verlassen muss. Deshalb wurde das Problem von Frau Amgwerd wirklich richtig erkannt.

Beim heutigen Artikel 86a ist die Voraussetzung für eine Umschulungsbeihilfe in der Regel, dass der Betrieb aufgegeben wird. Nun wird in diesem Fall ja nicht der ganze Betrieb aufgegeben, sondern die eine Person muss wegen Ehescheidung den Betrieb verlassen. Also wäre es in diesem Sinne eine weitere Interpretation des Anwendungsfalles. Ich kann aber grundsätzlich zustimmen, dass wir das vermehrt prüfen würden.

Wir haben im Hinblick auf die heutige Sitzung noch weitere Möglichkeiten angeschaut. Es gibt das Weiterbildungsgesetz, das an sich geeigneter wäre, weil die Umschulungsbeihilfe dann nicht nur auf die landwirtschaftsbetrieblichen Scheidungen beschränkt wäre. Aber unsere Abklärungen haben ergeben, dass es beim Weiterbildungsgesetz keine Unterstützungsmöglichkeit gibt. Mangels Alternativen würde ich eigentlich beliebt machen, dass wir das Anliegen entgegennehmen, mindestens im Zweitrat, und dass wir noch eine vertiefte Analyse durchführen, um allenfalls auch zu sehen, was das frankenmässig ausmacht.

Unproblematisch ist auf jeden Fall Absatz 3, nämlich die Verlängerung der Umschulungsbeihilfen bis ins Jahr 2015. Mit der Befristung und mit der Einschränkung auf Härtefälle - um diese muss es gehen - können wir diesem in der [PAGE 1254] heutigen Zeit berechtigten Bedürfnis in Einzelfällen gerecht werden, auch im Hinblick auf die Bäuerinnen, die den Betrieb verlassen müssen. Ich würde mich dem Ansinnen also nicht entgegensetzen.