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Germann Hannes · Ständerat · 2006-12-20

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-20

Wortprotokoll

Mit der Einfügung von Absatz 1bis in Artikel 152 will die Kommission einen Beitrag zur Beseitigung von technischen Handelshemmnissen leisten. Dies ist ganz im Sinne des Bundesrates, der - wie Sie wissen, Frau Bundesrätin - das Postulat Leuthard 04.3390 in dieser Sache zur Annahme empfohlen hat; so schnell holt einen die Vergangenheit ein. Es geht dabei um eine ähnliche Idee wie beim Cassis-de-Dijon-Prinzip. Für die Pflanzenschutzmittel als bewilligungspflichtige Produkte ist das Cassis-de-Dijon-Prinzip so jedoch nicht anwendbar. Heute sind technische Handelshemmnisse nach wie vor der grösste Hemmschuh für die Preisbildung in diesem Bereich. Insbesondere die Vorschriften über die Produkteinformation und über die Zulassung werden bei uns in der Schweiz so gehandhabt, dass es praktisch unmöglich ist, vollkommen zugelassene Mittel aus dem angrenzenden Ausland zu importieren. Zum Teil haben diese Vorschriften mit der Etikettierung, mit Beipackzetteln, mit Datensicherheitsblättern, mit der Dreisprachigkeit usw. zu tun. Diese Vorschriften sind enorm preistreibend. Der Bundesrat stellt eine Lösung der Verpackungsproblematik im Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse in Aussicht.

Betreffend Pflanzenschutzmittel gibt es keine Regelung, die auch die Zulassung beinhaltet. In der EU sind die Zulassungsanforderungen harmonisiert, aber nicht die Zulassung als solche. Die Kriterien für die Zulassung der Pflanzenschutzmittel in der Schweiz sind heute schon mit jenen der EU äquivalent. Grundsätzlich könnten wir die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln aus EU-Staaten erst dann anerkennen, wenn wir auch Zugang zu den Informationen über das Zustandekommen dieser Entscheide haben, beispielsweise zu Dateien oder Dokumentationen über Toxikologie und Umweltverträglichkeit solcher Mittel. Dafür brauchen wir die Zulassungsinformationen, für die erst noch ein Informationssystem geschaffen werden muss.

Die EU kennt für die einzelnen Produkte zwar auch strenge Kontrollen. Es ist aber möglich, dass Produkte eines Tages auf dem Markt erscheinen, und dann muss versucht werden, diese mithilfe von Stichproben zu kontrollieren und sie gegebenenfalls aus dem Verkehr zu ziehen. Es ist also auch innerhalb der EU nicht ganz leicht, das auf einen allgemeinen Standard zu bringen, bei dem man sagen kann, es sei gewährleistet, dass Gesundheit und Terrain nicht gefährdet seien.

Die Kommission beantragt deshalb, dass zumindest jene Pflanzenschutzmittel direkt importiert werden können, die bereits in allen EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind. Von der Lösung, die wir für den Bereich Pflanzenschutzmittel gefunden haben, dürfen wir uns also noch keine allzu grossen Wunder erhoffen. Immerhin verfügt der Bundesrat aber über den notwendigen gesetzlichen Spielraum, mit dem auch die Sicherheitsbedürfnisse bezüglich der Pflanzenschutzmittel befriedigt werden können. Der Bundesrat hat jedenfalls signalisiert, mit dieser Lösung leben zu können - wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Das ist doch auch schon etwas.