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Genner Ruth · Nationalrat · 1999-12-21

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 1999-12-21

Wortprotokoll

An die Adresse des Büros möchte ich hier den Protest richten, dass wir zu diesem wichtigen und umfangreichen Geschäft keine Eintretensdebatte haben führen können. Einerseits ist das Thema Lärm dringend und ernst zu nehmen, andererseits haben wir eine Vorlage im Umfang von immerhin 1,8 Milliarden Franken vor uns. Ich erwarte, dass das Büro die Dimensionen einer Vorlage künftig sorgfältiger einschätzt und entsprechend politisch einstuft.

Erlauben Sie mir einige Vorbemerkungen zum Lärmschutz generell: Lärm stellt für viele Menschen eine grosse Belastung dar; Lärm ist ein krankmachender Faktor. Die gesundheitlichen Folgen durch Lärmbelastungen sind gravierend; Sie haben dies vorhin im Referat von Herrn Professor Gutzwiller gehört. Das ist eigentlich alles nichts Neues. Deshalb gibt es das Umweltschutzgesetz; es bezweckt, die Lebensgemeinschaft und die Lebensräume von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen zu schützen. Einwirkungen wie Lärm sind in erster Linie durch Massnahmen an der Quelle zu begrenzen. Dabei sind die Emissionen so weit zu begrenzen, wie dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Die näheren Bestimmungen sind in der Lärmschutzverordnung aufgeführt. Gemäss geltendem Recht müssen die Sanierungen und Schallschutzmassnahmen bis März 2002 durchgeführt sein. Aber diese Paragraphen, Herr Bundesrat Leuenberger, sind papieren. Die Kantone haben bei der Umsetzung der Lärmsanierungsprogramme ein schleppendes Tempo eingeschlagen, wenn sie überhaupt schon ein solches Programm ausgearbeitet haben. Aber die Kantone konnten bisher immer mit guten Gründen auf den Bund verweisen; der Bund als Eigner der SBB hatte keine Anstalten gemacht, seine eigene Gesetzgebung zu erfüllen. Der Bund muss sich deshalb folgende Vorwürfe gefallen lassen: erstens, nicht im Sinne der Lärmschutzverordnung gehandelt zu haben; zweitens, seinerseits die Termine nie einhalten zu können, und drittens, die Vorbildfunktion gegenüber den Kantonen nicht im Geringsten wahrzunehmen.

Die Ausrede, dass bahnseitig noch nichts geschehen sei, liess sich ja immer finanziell begründen. Die FinöV war für die Lärmsanierung bei den Bahnen eine glückliche Fügung. [PAGE 2617] Der Bund kann nun gleichsam im Schlepptau eines Innovations- und Investitionsfonds für künftige Grossprojekte endlich die alten gesetzlichen Pflichten abhaken: ein Glück für die belastete Bevölkerung, auch wenn sie noch ein grosses Stück Geduld brauchen wird, wie das die in der Vorlage vorgesehenen Termine zeigen.

Die grüne Fraktion setzt sich engagiert für Lärmschutz ein. Wie dieser technisch umgesetzt wird, liegt weitgehend ausserhalb der Entscheidungsmöglichkeiten dieses Rates.

Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag Hofmann Urs, weil dieser einen höheren Anteil des Lärms an der Quelle vermindern will. Dies steht ganz im Einklang mit dem Umweltschutzgesetz, dessen Vollzug uns wichtig ist. Nachdem der Antrag Binder zu Artikel 2 den Basar im Hinblick auf den Anteil der zu schützenden Bevölkerung eröffnet hat, möchte ich namens der grünen Fraktion noch einmal unterstreichen, dass für uns die Umweltschutzgesetzgebung der Massstab ist. Daraus geht hervor, dass ein möglichst hoher Anteil der Bevölkerung zu schützen ist. Nach Artikel 11 USG ist der Lärm in erster Linie durch Massnahmen an der Quelle zu begrenzen. Vom Bundesrat erwarten wir, dass er im Hinblick auf den Lärmschutz den gesamten Verkehrsbereich im Auge behält. Dies bedeutet, dass nun die durch die Bahn dem Lärm ausgesetzte Bevölkerung bestmöglich zu schützen ist. Dies bedeutet aber auch eine enge Zusammenarbeit mit den Kantonen. Diese sind beim Vollzug der Lärmschutzverordnung zum Teil überfordert oder wollen die finanziellen Mittel für den Lärmschutz nicht sprechen. Gerade weil wir die Kantone mit den LSVA-Geldern gut und zweckgebunden bedienen, mit Geldern, welche die schädlichen Auswirkungen des Schwerverkehrs abgelten sollen, hat der Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die Kantone alle Massnahmen, mit denen die Bevölkerung vor Lärmbelastungen zu schützen ist, auch bei den Strassen durchführen.

Ich bitte Sie, den Antrag Hofmann Urs zu unterstützen.