Germann Hannes · Ständerat · 2006-12-20
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-20
Wortprotokoll
Bei den für die Vorlage zentralen Artikeln 38 und 39 geht es um die Umlagerung von Milchpreisstützungen in Direktzahlungen. Warum das?
Hintergrund für die Umlagerung von Geldern der Marktstützung für Milch in sogenannte RGVE-Beiträge auch für Milchkühe ist die Aufhebung der Milchkontingentierung auf 2009. Ohne Begrenzung der Gesamtmilchmenge macht die Milchmarktstützung im bisherigen Umfang, welche pro Kilogramm Milch ausgerichtet wird, ökonomisch keinen Sinn. Sie würde einen Anreiz darstellen, die Milchmenge zu erhöhen, was in der Folge auf den Preis drücken würde. Die Bundesgelder wären nicht effizient eingesetzt.
Ein anderer Aspekt ist, dass im Zusammenhang mit der Aufhebung der Kontingentierung vielfach befürchtet wurde, dass sich die Milchproduzenten in der Schweiz entlang der Autobahnen konzentrieren könnten. Die Flächenbindung der Beiträge für die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere - ich spreche künftig dann von RGVE-Beiträgen - wirkt diesem Trend räumlicher Konzentration an den Hauptverkehrsachsen entgegen, und darum ist dieser Übergang von Marktstützungsmassnahmen zu Direktzahlungen vor allem auch für die Berggebiete und den ländlichen Raum sehr, sehr wichtig. Das Parlament hat deshalb im Rahmen der "AP 2007" mit Artikel 73 des Landwirtschaftsgesetzes die Grundlage für die Umlagerung von Geldern aus der Milchmarktstützung hin zu RGVE-Beiträgen geschaffen, die neu grundsätzlich für alle raufutterverzehrenden Nutztiere, also für Milchkühe, ausgerichtet werden. Für Betriebe mit Milchproduktion werden die Beiträge heute entsprechend der vermarkteten Milch und unter Berücksichtigung der für die Milchmarktstützung eingesetzten Mittel gekürzt. Dies erfolgt über den Abzug für vermarktete Milch. Pro 4400 Kilogramm vermarktete Milch verringert sich die Anzahl beitragsberechtigter Tiere um eine RGVE, also um eine raufutterverzehrende Grossvieheinheit.
Jetzt ist es dann nicht mehr so kompliziert. Ein erster Umlageschritt wurde im März 2006 vom Bundesrat beschlossen und wird auf 2007 umgesetzt. In den Jahren 2007 und 2008 wird für die vom Abzug für vermarktete Milch betroffenen Grossvieheinheiten ein Beitrag von 200 Franken ausbezahlt. Das ergibt Kosten von 113 Millionen Franken pro Jahr. Finanziert wird dieser Beitrag durch eine Reduktion der jährlichen Milchmarktstützung um 66 Millionen Franken, ergänzt durch Mittel aus den allgemeinen Direktzahlungen.
Mit der "AP 2011" ist auf 2009 ein zweiter Umlagerungsschritt geplant. Wegen des starken Abbaus der Milchmarktstützung auf 2009 - nach dem Willen des Bundesrates soll lediglich die Verkäsungszulage auf wesentlich tieferem Niveau beibehalten werden - kann bei den RGVE-Beiträgen auf den Abzug für vermarktete Milch verzichtet werden. Das ist die gemäss Botschaft vorgesehene Streichung von Artikel 73 Absatz 5 Buchstabe d. Weil die gesetzliche Basis bereits mit der "AP 2007" geschaffen worden ist, geht es bei diesem Artikel, den wir als Kern der gesamten Vorlage beraten, um einen Artikel, den der Bundesrat gar nicht ändern will. Der Grund ist einfach: Im Bereich des Landwirtschaftsgesetzes kann die "AP 2011" zu einem grossen Teil auf Verordnungsebene realisiert werden.
Eine der vorgeschlagenen Änderungen im Milchbereich beinhaltet die Aufhebung der Befristung der Zulage für verkäste Milch, also diese sogenannte Verkäsungszulage. Diese Massnahme soll im Hinblick auf den auf 2007 zur EU vollständig offenen Käsemarkt in reduziertem Umfang bestehen bleiben, während die Gesetzesgrundlagen für die anderen Massnahmen zur Milchpreisstützung aufgrund der Befristung im Gesetz ab 2009 wegfallen.
Der Bundesrat will, seiner Strategie getreu, die Verkäsungszulage für 2008 auf 15 Rappen pro Kilogramm belassen und ab 2009 um 5 Rappen auf 10 Rappen reduzieren. Für diesen Entwicklungsschritt hat der Bundesrat, wie gesagt, die gesetzliche Kompetenz bereits mit der "AP 2007" erhalten. Als Ausgleich würden beim bundesrätlichen Modell die RGVE-Beiträge für Milchkühe ab 2009 von 200 auf 600 Franken pro Kuh erhöht. Bei den Raufutterbeiträgen handelt [PAGE 1231] es sich im Gegensatz zur Milchmarktstützung um WTO-konforme Direktzahlungen. Eine Weiterführung der produkteorientierten Unterstützung mit der Verkäsungs- oder der Siloverzichtszulage, über die wir in Artikel 39 diskutieren, ist gemäss Bundesrat und Kommissionsmehrheit ein konzeptfremdes Element, das es zu ersetzen gilt. Denn die Wirksamkeit ist schlechter, und der Strukturwandel wird damit gebremst. Genau diese Verzögerung des Reformtempos will die Minderheit mit der Verankerung der 15 Rappen Verkäsungszulage hier im Gesetz erreichen. Doch das wird Ihnen nachher der Minderheitssprecher begründen.
Jetzt zum Konzept der Mehrheit: Das Konzept der Mehrheit stellt einen Kompromiss zwischen Bundesrat und Minderheit dar. Es basiert zunächst ebenfalls auf geltendem Recht. Die Mehrheit geht von einem schrittweisen Abbau aus, wie er in der Übergangsbestimmung in Artikel 187c Absatz 4 definiert ist. Wenn Sie diese Fassung sehen wollen, müssen Sie in der Fahne nach hinten blättern. Demnach würde die Verkäsungszulage erst per 1. Januar 2011 auf die vom Bundesrat per 2009 angestrebten 10 Rappen gesenkt. Im Jahr 2008 soll sie nach dem Mehrheitskonzept, auch gemäss dem Bundesamt für Landwirtschaft, bei 15 Rappen pro Kilogramm Milch bleiben. Dann soll sie in den Jahren 2009 und 2010 in einem Zwischenschritt auf 12,5 Rappen abgesenkt werden. Damit blieben die Marktstützungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates in diesem Vierjahresrahmen um insgesamt 80 Millionen Franken höher. Die Mehrheit kompensiert diese wiederum bei den Direktzahlungen. Dort werden dann die RGVE-Beiträge von 200 statt auf 600 nur auf 480 Franken erhöht. Und dann, 2011, würden sie wie beim Bundesrat ebenfalls auf 600 Franken pro RGVE hinaufgesetzt.
Die Mehrheit ist der Überzeugung, dass man auf diesem Weg zwischen Bundesrat und Minderheit eine Brücke bauen kann. Zum einen bleibt man auf dem eingeschlagenen agrarpolitischen Kurs. Wir erinnern uns: In der "AP 2007" haben wir die Aussetzung der Milchkontingentierung beschlossen. 70 Prozent der Bauern sind schon ausgestiegen. Damit ist die Richtung eingeschlagen und konsolidiert. Wir haben auch die Öffnung des Käsemarktes beschlossen. Das heisst, dass wir ab 2007 konkurrenzfähig sein müssen. Nun käme es nach Ansicht der Mehrheit fast schon einem Anachronismus gleich, wieder zum früheren Markt- und Produktionsstützungskurs zurückzukehren und die Entwicklung auf Jahre hinaus zu blockieren.
Zum anderen wurden punkto Rohmilch für Käse Bedenken geäussert: Was, wenn der heute gegenüber Verkehrsmilch deutlich höhere Milchpreis wegen des Produktionsanreizes plötzlich zerfällt? Heute erhalten innovative Milchbauern, beispielsweise die Produzenten von Gruyère und Vacherin Mont-d'Or, Milchpreise von 80 Rappen. Bei weniger innovativen Milchbauern sind es ungefähr 10 Rappen weniger. Aber die Gefahr eines Preisdruckes auf die Milch ist bei der Lösung der Kommissionsmehrheit unseres Erachtens deutlich geringer.
Darum empfehle ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Ich will das auch hier transparent machen: Die Mehrheit ist mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zustande gekommen.