David Eugen · Ständerat · 2006-12-20
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-20
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst eine grundsätzliche Überlegung anführen, auch zu dem, was jetzt Kollege Schiesser gesagt hat. Worum geht es eigentlich, wenn man es einmal zivilrechtlich anschaut? Es ist eine Kollision von zwei Eigentumspositionen. Wer beispielsweise im Ausland einen Traktor kauft, ist Eigentümer und kann normalerweise über sein Eigentum verfügen. Wenn Sie sonst irgendeinen Gegenstand im Ausland kaufen, denken Sie: Ich habe den Gegenstand gekauft, ich kann jetzt über diesen Gegenstand verfügen. Das Verfügen beinhaltet normalerweise auch, dass Sie mit diesem Gegenstand über die Grenze nach Hause reisen und diesen daheim brauchen können; Sie nehmen Ihr Recht als Eigentümer wahr. Und nun kommt ein anderer, der auch Eigentumsrechte geltend macht, und sagt: Du darfst mit diesem Gegenstand nur bis zur Grenze fahren, über die Grenze hinausfahren darfst du nicht. Das ist der Eigentümer des Patentes, das in diesem Gegenstand versteckt ist.
Es geht um eine Kollision von zwei Eigentumspositionen, die das Recht beseitigen muss. Das Immaterialgüterrecht hat das Problem - das wissen wir inzwischen - im Urheberrecht und im Markenrecht zugunsten des Sacheigentümers gelöst: Danach kann der Eigentümer den Gegenstand über die Grenze nehmen, der Inhaber des Markenrechtes oder des Urheberrechtes kann ihm das nicht verbieten. Der Patenteigentümer kann dies heute aber noch tun. Es ist aber kein inhärentes Recht des Eigentümers des Immaterialgutes. Es ist ein reines Werturteil der Abgrenzung der beiden Rechtspositionen Sacheigentum und Eigentum eines Immaterialgutes.
Nun kann man sich in solchen Situationen fragen: Gibt es wirklich gute Rechtfertigungsgründe, hier den Patenteigentümer so zu bevorzugen? Nach meiner Meinung gibt es diese nicht. Denn das hiesse, wir würden regelmässig einen Rechtsanspruch auf staatlichen Schutz einer Marktsegmentierung zur Durchsetzung nationaler Preise einräumen. Das Patentrecht wird hier überstrapaziert, wenn man einen solchen Rechtsanspruch behauptet und geltend macht. Er ergibt sich nicht automatisch aus dem Patentrecht, überhaupt nicht, weder national noch international. Man kann ihn als Gesetzgeber so anordnen, aber man muss sich auch mit den negativen Folgen auseinandersetzen, die mit einem solchen Rechtsanspruch für den Patenteigentümer, für eine bestimmte Interessenposition, für die gesamte Volkswirtschaft entstehen. Wir wissen jetzt, das ist ein Fakt - da hat Frau Sommaruga einfach Recht -: Für die Volkswirtschaft der Schweiz bedeutet das einfach einen Druck in Richtung hohe Preise, hohe nationale Preise, die sich eben aus der Marktsegmentierung, aus diesem Recht, das wir einräumen, ergeben.
Nach meiner Meinung ist es daher berechtigt, dass wir dieses Recht nach und nach untersuchen und bewerten und fragen: Ist es so, wie wir es heute haben, in dieser sehr weitgehenden Form, wirklich berechtigt? Ich bin der Meinung, wir müssen jetzt bei der Landwirtschaft einen Schritt machen. Es ist hier nicht berechtigt, diesen Kostendruck auf die Bauern auszuüben. Ich teile die Meinung nicht, die jetzt gerade vertreten wurde, wir könnten den Bauern diese Kosten aufhalsen, um hier die Segmentierung der Märkte und den nationalen Preisschutz durchzusetzen. Wenn ich diese beiden Interessen abwäge, ist es für mich klar, dass es heute wichtiger ist, dass wir für die Bauern in diesem Land ein gutes Kostenniveau schaffen; diesen Schritt müssen wir jetzt machen.
Ich bin auch einverstanden - ich muss das sagen -, dass wir jetzt dabei bleiben und es nicht auf die übrigen Bereiche ausweiten; aber die Diskussion muss weitergeführt werden. Wir müssen auch bei den anderen, bei den KMU usw., die auch darunter leiden, diese Interessenabwägung vornehmen - da gebe ich Frau Sommaruga Recht. Ist es tatsächlich richtig, dass wir all diesen KMU usw. dieses hohe Kostenniveau zumuten, um einigen, die auch wichtig sind - das gebe ich zu -, einen staatlichen Schutz der Marktsegmentierung und der nationalen Preisdurchsetzung zu gewähren? Das müssen wir abwägen. Es gibt sicher Pro- und Kontra-Argumente, aber es ist nicht ein eindeutiges Urteil einfach zugunsten der "beati possidentes", die jetzt dieses Recht haben.
Ich möchte noch als letzten Punkt anfügen, wie es mit dem internationalen Recht ist; wir haben das in der Kommission schon diskutiert. Ich möchte nochmals unterstreichen, dass ich der gängigen Meinung widersprechen möchte, dass uns die WTO-Vereinbarungen, denen wir beigetreten sind, als Gesetzgeber in irgendeiner Form einschränken. Ich möchte das doch einmal zuhanden des Amtlichen Bulletins aufzählen: Es ist einmal das WTO-Trips-Abkommen vom 15. April 1994. In Artikel 6 sieht es vor, dass die Frage der Erschöpfung nicht unter das Streiterledigungsverfahren der WTO fällt; das ist der erste Punkt. Zweitens ist in Doha am 20. November 2001 genau zu diesem Punkt eine Ministererklärung erfolgt. Diese Ministererklärung hält unter Ziffer 5 Buchstabe a fest - ich habe mir das herausgeschrieben -, dass nach dem Trips-Abkommen jedes WTO-Mitgliedland frei ist, seine eigene Regelung für die Erschöpfung von Immaterialgüterrechten zu wählen. Jedes Mitgliedland ist völlig frei. Die Schweiz und die USA haben sich, das möchte ich hier sagen, in Doha mit aller Kraft gegen diese Ministererklärung gewehrt. Aber sie haben verloren. Die Entwicklungsländer und die EU haben diese Erklärung durchgesetzt. Die Schweiz hat sie nachher auch akzeptiert. Sie ist heute für mich klar die Basis für die Auslegung dieses Trips-Abkommens. [PAGE 1228]
Die EU-Kommission, das möchte ich als dritten Punkt beifügen, hat am 2. Juni 2003 auch zu dieser Frage Stellung genommen, und zwar in einer ausdrücklichen, rechtsverbindlichen Erklärung für die EU-Mitglieder. Sie hat erklärt, dass die WTO-Mitgliedstaaten frei sind - jedes EU-Mitglied ist frei! -, sich für eine nationale, eine regionale oder eine internationale Erschöpfungsregelung zu entscheiden. Ich bin überhaupt nicht der Meinung - und ich glaube auch nicht, dass das der EU-Standpunkt ist -, dass wir irgendeinen Vertrag mit der EU brauchen, wenn wir uns für die nationale, regionale oder internationale Erschöpfung entscheiden wollen. Das ist allein unsere Sache. Wir können selbst entscheiden und das Gesetz nach der internen Interessenabwägung machen. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn man hier immer sagt, wir müssten mit weiss Gott wem verhandeln, mit der EU oder der WTO, ob wir das überhaupt dürften. Wir können das selbst entscheiden. Und ich bitte auch, dass wir im weiteren Fortgang dieses Geschäftes diese Interessenabwägung hier vornehmen und uns selbst darüber schlüssig werden, wo die Grenzen zu ziehen sind.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und dann in den weiteren Geschäften, die zur Behandlung kommen, weitere Schritte in diese Richtung zu unternehmen.