Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-12-20
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-12-20
Wortprotokoll
Die Frage der Parallelimporte bewegt das Parlament ja seit Jahren. Es ist schlussendlich kein rechtlicher Entscheid, den Sie zu fällen haben, sondern klar ein politischer.
Sie wissen, dass der Bundesrat im Jahr 2004 in Erfüllung eines Postulates der WAK des Nationalrates einen ausführlichen Bericht zur generellen Problematik der Parallelimporte vorgelegt hat. In diesem Bericht sind die Auswirkungen der generellen Einführung von Parallelimporten ausführlich dargelegt. Es wurde auch nochmals festgehalten, dass die Frage der Erschöpfung des immateriellgüterrechtlichen Schutzes von Produkten in der heutigen Gesetzgebung nicht geregelt ist. Wir beziehen uns heute auf das Bundesgericht, das die Auffassung vertritt, dass im Patentrecht die nationale Erschöpfung gilt. Es wurde auch richtig gesagt, dass deshalb die Revision, die jetzt im Nationalrat hängig ist, und die Frage eines allfälligen Übergangs zu einer regionalen oder internationalen Erschöpfung Gegenstand der Diskussionen über das Patentrecht sind. Der Bundesrat hat bis anhin am Prinzip der nationalen Erschöpfung festgehalten; er hat es auch im Rahmen des Landwirtschaftsgesetzes nicht anders gemacht, weil es nicht Gegenstand unserer Empfehlungen in der Botschaft war. Es ist so, und das belegen auch Studien, dass gerade Pflanzenschutzmittel in der EU durchschnittlich 24 Prozent billiger sind als in der Schweiz. Es ist so, dass der Direktimport von patentgeschützten landwirtschaftlichen Produktionsmitteln zu einem positiven Wohlfahrtseffekt und somit, dank einer Angleichung der Schweizer Preise an die Preise der EU, zu Kostenreduktionen für die Agrarwirtschaft führen würde.
Ihre Kommission möchte nun dieses Kostenelement betonen. Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung, dass wir im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Bauern Kostenreduktionen vornehmen sollten. Da komme ich zur Frage, die mir auch gestellt wurde: Ist das der richtige Weg? In rechtlicher Hinsicht ist es kein Problem, sektoriell eine andere Erschöpfung vorzunehmen als generell im Patentrecht. Rechtlich ist das machbar. Aber ob es ordnungspolitisch sinnvoll ist, müssen Sie entscheiden. Das ist eben der politische Teil dieser Frage. Es gibt viele Länder, die die internationale Erschöpfung kennen, Herr Schiesser, vor allem im ostasiatischen und im südamerikanischen Raum: Singapur, Thailand, Taiwan, Indonesien und Indien, Argentinien, Venezuela, Kolumbien und Peru. Das ist dort nichts Neues. Für Europa wäre es hingegen etwas Neues. Die Regelung beschränkt sich auf den geografischen Teil der Welt, den ich aufgelistet habe. Dies kommt auch daher, dass in diesen Ländern vor allem der Urheber- und der Markenschutz im Vordergrund stehen und weniger der Patentschutz. Das zu Ihrer ersten Frage.
Es wurde weiter über das Kostenvolumen gestritten. Wir haben in der Diskussion in Ihrer Kommission dargelegt, dass der Bereich der Produktionsmittel zu Einsparungen von schätzungsweise 25 Millionen Franken führen könnte. Die Mehrheit der Kommission hat dann einen zweiten Absatz hinzugefügt, eine Erweiterung, mit der auch Investitionsgüter wie Traktoren und Maschinen hinzukommen. Damit reden Sie nach unseren Schätzungen von vielleicht 40, maximal 50 Millionen Franken; es sind aber Schätzungen. Es ist sicher nicht mehr, aber mit dieser Kostenreduktion dürfte man etwa rechnen können.
Was die Produktionsmittel betrifft, möchte ich in rechtlicher Hinsicht auf Artikel 158 des Landwirtschaftsgesetzes verweisen, wo das definiert ist. Hier haben wir eine klare Ausgangslage. Damit wären Stoffe und Organismen, insbesondere Dünger, Pflanzenschutzmittel und Futtermittel gemeint. Das sind die Grundlagen, die für die Getreideproduzenten, aber auch für die Schweinemastbetriebe anfallen würden; sie könnten dann von günstigeren Pflanzenschutz- und Futtermitteln profitieren.
Zu den landwirtschaftlichen Investitionsgütern, die in Ihrer Kommission erwähnt wurden: Hier möchte ich noch festhalten, dass sie grossmehrheitlich für die Verwendung in der Landwirtschaft bestimmt sind. Eine Kontrolle der Anwendung in der Praxis wäre unseres Erachtens nicht nötig. Gegebenenfalls müsste sich ein Generalimporteur auf dem Rechtsweg gegen Parallelimporte eines nichtlandwirtschaftlichen Investitionsgutes zur Wehr setzen.
Zuhanden der Materialien ist auch noch zu erwähnen, dass wir davon ausgehen, dass die Liste der Pflanzenschutzmittel, die frei eingeführt werden können - das ist die vielleicht bekannte rosa Liste -, weiterhin von der zuständigen Stelle geführt würde. Mit dem neuen Artikel wäre es möglich, auch patentgeschützte Produkte auf diese Liste der frei [PAGE 1229] importierbaren Produkte zu setzen. Die produktespezifischen schweizerischen Anforderungen an die eingeführten Waren und Güter blieben aber in jedem Fall anwendbar.
Zu den Fragen von Herrn Schiesser: Sie haben gefragt, ob sich im Allgemeinen präjudizierende Wirkungen ergäben. Hier nochmals: Wir gehen davon aus, dass in rechtlicher Hinsicht - weil es möglich ist, sektoriell zu öffnen - keine Probleme entstehen, wenn Sie diesen Weg begehen.
Der Bundesrat möchte das nicht; aber es wäre auf jeden Fall eine Möglichkeit, die in rechtlicher Hinsicht auch keine präjudizierende Wirkung hätte. Zu beurteilen, ob das politisch richtig ist, muss ich Ihnen überlassen; das ist nicht meine Aufgabe.
Zur zweiten Frage nach einer negativen präjudizierenden Wirkung, vor allem auch verbunden mit der dritten Frage zu unserem Verhältnis mit der EU: Nach unserer Einschätzung haben wir so oder so auch bei einem allfälligen Freihandelsabkommen mit der EU eine Differenz. Wenn wir bei der nationalen Erschöpfung bleiben, wie das heute der Fall ist, und auch wenn Sie in diesem Bereich zur internationalen Erschöpfung übergehen würden, hätten wir eine unterschiedliche Systematik. Somit müsste dann so oder so verhandelt werden. Hier ist die Ausgangslage also nicht anders. Sie ist rechtlich anders, aber sie ist nicht für die Art der Verhandlungen anders, weil wir so oder so diesen Punkt im Rahmen eines allfälligen Freihandelsabkommens zu verhandeln hätten. Auch dort würde sich wieder die Frage stellen, ob es sektoriell sei - jetzt gemäss der Definition Ihrer Kommission auf die Produktionsmittel und Investitionsgüter beschränkt - oder ob wir das in einem grösseren Rahmen diskutieren müssten. Hier brauchten wir also dann auch noch klarere Eingrenzungen für allfällige Verhandlungen. Ich gehe davon aus, dass bei einer allfälligen Verhandlung natürlich auch nur in diesem gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission beschränkten Bereich verhandelt würde und nicht generell. Hier würde der Bundesrat meines Erachtens nicht Hand bieten für eine generelle Verhandlung der Parallelimportproblematik mit der EU.
Zu Ihrem Hinweis auf die Weko und das Kartellgesetz: Es ist natürlich so, dass das Kartellgesetz vor allem eine präjudizierende Wirkung hat, auch wenn es keine konkreten Fälle gibt, bei welchen diese Problematik tatsächlich zu einer Sanktion geführt hat. So weiss ich von der Tätigkeit der Weko, dass in vielen Fällen diese Problematik bei Importeuren natürlich gerade bei Preisabsprachen horizontaler und vertikaler Natur diskutiert wird, was dazu geführt hat, dass man bei der Preisgestaltung sehr aufmerksam ist. Deshalb hat es diese positive Wirkung, die vom Kartellgesetz ausgeht, auf jeden Fall gegeben. Wir werden das im nächsten Jahr evaluieren und dann genauer vorlegen können, wo allenfalls im Hinblick auf die Parallelimportproblematik Preisverzerrungen vorhanden sind. Mehr kann ich Ihnen dazu heute nicht sagen, weil dieser Bericht erst im nächsten Jahr vorliegen wird.
Zusammenfassend: In rechtlicher Hinsicht wäre der Antrag der Mehrheit für einen Übergang zu einer internationalen Erschöpfung WTO-kompatibel. Es wäre rechtlich machbar, das hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum ausdrücklich bestätigt. So oder so ergäbe sich eine Differenz zur EU; es wäre eine sektorielle Öffnung, die Ihr Rat bestimmen würde. Der Vorteil läge darin, dass es bei der landwirtschaftlichen Produktion zu Kosteneinsparungen führen würde. Ob Sie das wollen oder nicht, ist letztlich ein politischer Entscheid, den Sie zu fällen haben.