Germann Hannes · Ständerat · 2006-12-20
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-20
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Wir haben heute dieses Gesetz und eine ganze Reihe von Einzelanträgen zu beraten. Ich habe einfach den Wunsch - ich kann Ihnen da nichts befehlen, aber ich verbinde den Wunsch mit einer Bitte -, dass Sie sich kurz halten. Einen grossen Teil dieser Anträge haben wir in der Kommission beraten, und in der Regel sind sie einstimmig oder mit relativ klaren Mehrheiten abgelehnt worden. Deshalb meine ich, dass wahrscheinlich die Meinungen gemacht sind. Ich will einfach der Fairness halber darauf hingewiesen haben.
Zum Antrag Maissen: Diesen Antrag haben wir in der Kommission nicht explizit beraten. Immerhin kam im Rahmen eines Antrages zur Weiterführung von Artikel 26 des Landwirtschaftsgesetzes die Thematik zur Sprache, wo sich die gesetzliche Grundlage für Exportsubventionen befinde. Herr Maissen hat ja auch auf diesen Artikel verwiesen. Er will mit seinem Antrag auf einen neuen Artikel 47bis bei Ausfuhrbeihilfen für Zucht- und Nutzvieh einen Subventionstatbestand schaffen. In der Vergangenheit verstand man unter Ausfuhrbeihilfen insbesondere die Exportbeiträge im Bereich der Milchwirtschaft. Beim ganzen Käsehandel mit der EU ist das jetzt obsolet geworden, weil im Käsebereich ein freier Handel besteht. Es gibt aber noch Ausfuhrbeiträge für gewisse andere Produkte im Bereich der Milchverarbeitung und für den Viehexport, um welchen es hier geht. Der Bundesrat beabsichtigt, die Exportbeiträge mittelfristig aufzuheben. Die Kommission unterstützte dies mit ihrem Entscheid im Rahmen von Artikel 26, wo ein sinngemässer Antrag zu dessen Weiterführung mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt wurde.
Die Kommission unterstützt die grundsätzliche Stossrichtung der ganzen Vorlage, mit der Bundesrat und Kommissionsmehrheit generell alle Verfälschungen des Marktes und des Wettbewerbs ausmerzen wollen. Im Rahmen der WTO sind Exportsubventionen ohnehin nicht länger haltbar. Gerade bei den Exportbeiträgen rechtfertigt sich ein frühzeitiger Abbau. In den Berichten haben der Bundesrat und das Bundesamt für Landwirtschaft dargelegt, dass diese Exportbeiträge bezüglich dessen, was wir exportieren, mitunter zu seltsamen Ergebnissen führen. Aus den subventionierten Exporten resultiert in der Regel eine schlechte Wertschöpfung.
Statt auf Marktstützungen setzen Bundesrat und Kommissionsmehrheit auch hier auf die Umlagerung in Direktzahlungen, die effizienter sind. Sie kennen ja die Studien der OECD usw. Ich muss das nicht weiter ausführen. Damit erhalten wir auf jeden Fall mehr Spielraum bei unseren Verhandlungen im Rahmen der Aussenwirtschaftspolitik oder bei Freihandelsabkommen.
Aus diesem Grund mache ich Ihnen im Namen der Kommission beliebt - ich erlaube mir das hier -, den Antrag Maissen auf Ausfuhrbeihilfen für Zucht- und Nutzvieh in Analogie zur Aufhebung von Artikel 26 abzulehnen. Übrigens: Im Jahr 2004 beliefen sich die Exportsubventionen insgesamt noch auf 68 Millionen Franken, wovon 44 Millionen auf den Milchbereich, 7 Millionen auf das Vieh, 16 Millionen auf den Obstbereich und 1 Million auf die Kartoffeln fielen. Es geht also beim Antrag Maissen um Beiträge in der Grössenordnung von 7 Millionen Franken pro Jahr. Aber es geht mir vor allem um die Frage des Prinzips.
Darum bitte ich Sie generell, bei diesen Einzelanträgen sehr zurückhaltend zu sein und sie weitgehend abzulehnen.