Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-12-20
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-20
Wortprotokoll
Der Sinn der Änderung des Parlamentsgesetzes liegt darin, Rechtssicherheit zu schaffen - Rechtssicherheit im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen vom nächsten Jahr bezüglich der Einsitznahme von Mitgliedern der Bundesversammlung in ausserordentliche Kommissionen des Bundes.
Der Bundesrat schlägt uns vor - Sie haben es von Frau Bundeskanzlerin gehört und auf der Fahne gelesen -, die Unvereinbarkeit auf alle ausserparlamentarischen Kommissionen auszudehnen. Eine starke Minderheit Ihrer Staatspolitischen Kommission, die ich hier vertrete, möchte dasselbe. Nicht so die knappe Mehrheit, die sich nur von Kommissionen mit Entscheidkompetenzen getrennt wissen will. Man kann Verständnis dafür haben. Wer trennt sich in unserem Land schon gern von Besitzständen? Aber der Rechtssicherheit dient eine solche Formulierung nicht.
Die Crux liegt nämlich - es ist bereits angetönt worden - in der Unterscheidung zwischen Behördenkommissionen mit Entscheidungskompetenz und Verwaltungskommissionen, die diese Kompetenz nicht haben und den Bundesrat lediglich beraten. Auch Behördenkommissionen sind je nach Einzelfall zu 70, 80, 90 oder noch mehr Prozent Verwaltungskommissionen, die in dieser Eigenschaft primär Beratungsfunktion haben und nur bei wenigen Geschäften wirklich echte behördliche Entscheide treffen.
So sind uns in der vorberatenden Kommission diese eng beschriebenen zwölf Seiten ausgehändigt worden. Sie enthalten alle 202 ausserparlamentarischen Kommissionen, unterteilt in Verwaltungs- und Behördenkommissionen. Ich muss jetzt auch noch ein paar Beispiele bringen, um die Verwirrung zu zeigen, vor die wir uns gestellt sehen und die wir eben lösen möchten. So ist beispielsweise die Eidgenössische Kommission für das Landesmuseum eine Behördenkommission, die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege lediglich eine Verwaltungskommission. Der Weiterbildungsausschuss für Medizinalberufe ist eine Behördenkommission, der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat nur eine Verwaltungskommission. Der Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung ist hingegen wiederum eine Behördenkommission. Oder noch ein [PAGE 1222] anderes Beispiel: Die Eidgenössische Kommission für Sicherheit von Kernanlagen ist eine Verwaltungskommission, die Verwaltungskommission - die heisst sogar so - für den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke hingegen ist eine Behördenkommission. Dann ist noch eine weitere Serie von Kommissionen hier drin aufgeführt, die als departementale Gremien gekennzeichnet sind. Frau Bundeskanzlerin, was heisst das nun? Aus der Liste geht es nicht hervor. Zwei, drei Beispiele: Die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission, die Eidgenössische Weinhandels-Kontrollkommission oder die Kommission für Ursprungsbezeichnungen sind departementale Gremien, aber haben sie behördliche Entscheidungskompetenzen? Aus der Liste geht das jedenfalls nicht hervor.
Wir sollen und wollen aber für Klarheit sorgen. So lautete jedenfalls die Vorgabe von uns selber, die dann vom Bundesrat übernommen wurde und in dieser Gesetzesrevision integriert wurde. Dieser Auftrag ist aber effektiv nur erfüllbar, wenn Sie hier dem Bundesrat und der Minderheit folgen. Obsiegt aber wider Erwarten doch die Mehrheit, bitte ich Sie, Frau Bundeskanzlerin, im Bundesrat dafür zu sorgen, dass künftig auch in die Verwaltungskommissionen keine eidgenössischen Parlamentarier mehr gewählt werden. Dann löst sich das Problem auch, aber auf eine andere Weise.