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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2006-12-20

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-20

Wortprotokoll

Ich habe bereits beim Eintreten darauf hingewiesen, dass zwischen ausserparlamentarischen Kommissionen mit Entscheidkompetenzen und solchen ohne Entscheidkompetenzen unterschieden wird. Beispiele für ausserparlamentarische Kommissionen mit Entscheidkompetenzen sind etwa Präsenz Schweiz, die Eidgenössische Bankenkommission und die Wettbewerbskommission. Solche Kommissionen haben vorwiegend im Vollzug und bei der Umsetzung von Gesetzen ein Mandat. Sie fällen demzufolge Entscheide, die sonst von der Verwaltung getroffen werden.

Auf der anderen Seite nenne ich einige Beispiele für ausserparlamentarische Kommissionen ohne Entscheidkompetenzen: die Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen, der, so glaube ich, bis anhin Kollege Briner angehört hat; die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus; die Eidgenössische Ausländerkommission; es gibt aber beispielsweise auch eine Kommission zur Förderung des Stillens. Solche Kommissionen sind vorwiegend vorbereitend und beratend tätig. Die Mehrheit beantragt Ihnen nun, nur ausserparlamentarische Kommissionen mit Entscheidkompetenzen in Artikel 14 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes aufzunehmen. Diese Differenzierung scheint von der Sache her gerechtfertigt zu sein.

Aus Zeitgründen versuche ich jetzt auch gleich zur Argumentation der Minderheit Stellung zu nehmen. Die Minderheit wird dann wahrscheinlich sagen, die Unterscheidung sei arbiträr - das ist auch im Votum der Frau Bundeskanzlerin schon angeklungen - und, vor allem, man solle das jetzt durchziehen. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Gerade aus den Gründen, die ich beim Eintreten schon genannt habe und die jetzt auch Kollege David zu Recht erwähnt hat - dass nämlich in dieser Sache noch nicht das letzte Wort gesprochen sein sollte -, ist es richtig, wenn wir gewissermassen noch ein Pfand in unserer Hand behalten.

Was das sachliche Argument betrifft: Es gibt natürlich immer gewisse Abgrenzungsfragen, das ist ganz klar. Aber ich glaube, dass das Abgrenzungskriterium durchaus tauglich ist; das wurde uns in der Kommission auch von Frau Bundeskanzlerin gesagt.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen.