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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2006-12-20

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-20

Wortprotokoll

Im Rahmen des Erlasses des Parlamentsgesetzes wurden mit Bezug auf die Mitglieder der Bundesversammlung Unvereinbarkeitsregelungen geschaffen. Sedes materiae ist der Artikel 14 des Parlamentsgesetzes. Er bestimmt, dass unter anderem nicht wählbar ist: ".... das Personal der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung, der Parlamentsdienste und der eidgenössischen Gerichte, sofern die spezialgesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorsehen." Nun hat sich die Frage gestellt, wie es sich denn diesbezüglich bei ausserparlamentarischen Kommissionen verhält; konkret, ob diese, beziehungsweise deren Mitglieder, von Artikel 14 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes ebenfalls erfasst werden oder nicht. Um diese Unsicherheit zu beseitigen, schlägt uns der Bundesrat diese Minireform vor. Die Reform beschränkt sich auf die Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen und schliesst diese in die Unvereinbarkeitsbestimmungen mit ein. Bei den ausserparlamentarischen Kommissionen wird zwischen sogenannten Behördenkommissionen einerseits und Verwaltungskommissionen andererseits unterschieden. Der Unterschied besteht darin - ich werde ganz kurz darauf zurückkommen -, dass die Behördenkommissionen Entscheidungskompetenzen haben, während die Verwaltungskommissionen lediglich beratende Funktion haben. Von dieser Vorlage, die der Bundesrat uns nun vorschlägt, sind also beide Arten von Kommissionen erfasst. Nicht Gegenstand dieser Vorlage sind hingegen nichtständige Kommissionen, welche etwa für die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes eingesetzt und dann wieder aufgelöst werden, wie beispielsweise seinerzeit die Kommission Bieri im Zusammenhang mit dem Agglomerationsverkehr oder die Kommission unter der Leitung von Frau alt Regierungsrätin Dori Schaer im Zusammenhang mit dem Elektrizitätsmarktgesetz. Das sind Beispiele für sogenannte nichtständige Kommissionen; sie werden also hier nicht erfasst.

Die Staatspolitische Kommission hat zunächst eine längere Grundsatzdiskussion geführt. Im Rahmen dieser grundsätzlichen Diskussion wurde insbesondere die Frage gestellt, ob bei Artikel 14 des Parlamentsgesetzes, also bei den Unvereinbarkeitsbestimmungen, überschiessend legiferiert wurde; dies wurde teilweise auch bejaht. Es geht ja zum einen gewiss darum, dass die Grundsätze des Gewaltenteilungsprinzips eingehalten werden. Aber es geht andererseits auch darum, dass auch inskünftig Leute dem Parlament sollen angehören können - insbesondere auch diesem Rat -, die beispielsweise nicht alt Regierungsräte sind, die nicht Unternehmer oder Unternehmergattinen sind, die nicht Verbands- oder Gewerkschaftssekretäre sind, die keine grossen Verwaltungsratsmandate haben usw. Für solche Personen - ich gebe nur das wieder, was in der Kommission diskutiert wurde, Herr Kollege Pfisterer - konnten Mandate in ausserhalb der Bundesverwaltung angesiedelten Entitäten, welche mit dem Bund irgendwie verknüpft sind, durchaus einen verantwortbaren pekuniären Zustupf bedeuten. Es gibt aber auch sehr sachliche Gründe hierfür. Man kann sich mit Fug und Recht die Frage stellen, ob es denn so abwegig sei, wenn die Stimme der Politik beispielsweise auch in den Verwaltungsrat der SBB, in den Verwaltungsrat der Post, ja selbst in den Bankrat der Schweizerischen Nationalbank Eingang findet.

Nach dieser grundsätzlichen Diskussion gelangte die Kommission dann jedoch zur Auffassung, dass der Zeitpunkt jetzt falsch wäre, auf bereits gefasste Beschlüsse zurückzukommen, und dass es vielmehr richtig sei, im Hinblick auf die Wahlen 2007 Klarheit zu schaffen. Dies schliesst allerdings nicht aus, dass das Parlament zu gegebener Zeit auf die hier dargelegten Grundsatzfragen zurückkommen sollte. Es wurde aufgrund der Diskussion in der Kommission denn auch ein Nichteintretensantrag gestellt; er wurde mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Die Kommission hat also beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. In der Detailberatung in der Kommission wurde, wie Sie der Fahne entnehmen können, Artikel 14 Buchstabe c des Entwurfes des Bundesrates von der Mehrheit der Kommission modifiziert. Es gibt aber eine gewichtige Minderheit. Wir werden auf diese Positionen im Rahmen der Detailberatung zurückkommen.

Ich beantrage Ihnen namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.