Gutzwiller Felix · Nationalrat · 1999-12-21
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-21
Wortprotokoll
Die Kommissionssprecher haben es in Erinnerung gerufen: Über 260 000 Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz sind zurzeit übermässigem Eisenbahnlärm ausgesetzt. Wie Sie wissen, sollte die Lärmsanierung gemäss der Lärmschutzverordnung von 1987 eigentlich schon im Jahre 2002 abgeschlossen sein. Davon sind wir heute sehr weit entfernt. Es ist also ausserordentlich dringlich, das vorliegende Geschäft der Lärmsanierung schnell abzuschliessen und vor allem zügig zu realisieren.
Ich werde hier keine medizinische Vorlesung abhalten, aber man muss sich doch der potenziell gesundheitsschädigenden Wirkung von Lärm, der über den Grenzwerten liegt, bewusst sein. Ganz besonders betrifft dies auch den Nachtlärm; erst kürzlich haben die SBB ja einen Rekord für entsprechende Frachtzüge gemeldet.
Studien belegen etwa, dass während des Schlafes Stresshormone ausgeschüttet und Herzfrequenz sowie Blutdruck erhöht werden. Dadurch steigt das Herzinfarktrisiko. Zudem verkürzt Lärm auch unterhalb der Aufwachschwelle die wichtigen Phasen des tiefen Schlafes, was die Konzentrationsfähigkeit am nächsten Tag einschränkt.
Der vorliegende Bundesbeschluss sieht zu Recht vor, dass der Lärmschutz in Priorität durch technische Massnahmen zur Begrenzung der Emissionen von Schienenfahrzeugen zu geschehen hat. Mindestens zwei Drittel der exponierten Bevölkerung - so heisst es - sollen durch diese Massnahmen an der Quelle geschützt werden. Diese Vorgabe ist gemäss Abklärungen des zuständigen Departementes auch umsetzbar. Zudem lässt es die Formulierung "mindestens zwei Drittel der Bevölkerung" zu, falls technisch und finanziell machbar, auch weiter zu gehen.
Umgekehrt ist klar - das wurde noch zu wenig betont -, dass gerade die am stärksten Betroffenen auch Schallschutzmassnahmen an Gebäuden benötigen, die nicht völlig zugunsten des Quellenschutzes vernachlässigt werden dürfen. Wir legen deshalb das Hauptgewicht auf die Zustimmung zu den beiden Minderheitsanträgen, die bei Artikel 3 zu diskutieren sind, insbesondere zur möglichst schnellen Umsetzung der Schutzmassnahmen. Wir möchten diese schnelle Umsetzung der Massnahmen nicht durch eine teilweise akademische Diskussion über 66, 99, 75 oder 85 Prozent gefährden. Diese Massnahmen können nämlich wirklich bis zum Jahre 2006 und nicht erst - wie es die Botschaft vorsieht - bis 2009 umgesetzt werden.
Wir schliessen uns deshalb bei Artikel 2 dem Bundesrat an, können aber eventualiter auch dem Antrag Binder zustimmen. Den Antrag Hofmann Urs lehnen wir ab, weil das unrealistisch wäre und weitere Verzögerungen nach sich ziehen könnte. Bei Artikel 3 - ich betone es - werden wir die Minderheitsanträge Binder und Fischer-Seengen zur möglichst schnellen Realisierung der Massnahmen unterstützen.