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Huber-Hotz Annemarie · 2007-03-05

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2007-03-05

Wortprotokoll

Im Hinblick auf die Parlamentswahlen vom nächsten Herbst ist es wichtig und dringend, dass die letzten noch offenen Fragen in Bezug auf die Unvereinbarkeiten geregelt werden. Der Bundesrat hat sich aus Effizienzgründen bereiterklärt, Ihnen einen entsprechenden Antrag zu Artikel 14 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes zu unterbreiten, im Bewusstsein, dass es sich um eine Frage handelt, die in Ihrem Kompetenzbereich liegt. Deshalb hat der Bundesrat Ihnen die Haltung der beiden Ratsbüros in der Vorlage vorgelegt. Er nimmt deshalb nicht im Konkreten Stellung, ob die Minderheit oder die Mehrheit nun durchgehen soll. Persönlich bin ich aber der Meinung, dass man in dieser Frage nicht päpstlicher als der Papst sein sollte: Im Einzelfall kann es meines Erachtens durchaus sinnvoll sein, dass eine ausserparlamentarische Kommission vom Know-how und von den Erfahrungen eines Parlamentsmitgliedes profitieren kann.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.

Zum Antrag von Herrn Marti: Der Zusatz zu Artikel 14 Buchstabe e ist sehr weit gefasst, zum einen, was die Terminologie "Personen und Organisationen" betrifft, die "direkt und indirekt durch den Bund finanziert werden", zum anderen, weil die Auswirkungen dieses weitgefassten Antrages nicht abzuschätzen sind. Es würde noch vertiefte Studien darüber erfordern, was alles mit dieser Bestimmung gemeint ist. Jedenfalls betrifft der Antrag nicht nur die Krankenkassen, die Herr Marti anvisiert.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Marti Werner abzulehnen.