Heim Bea · Nationalrat · 2007-03-05
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-05
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage zur Änderung des Parlamentsgesetzes. Diese Änderung wird von der "NZZ" als "Antifilzregel" bezeichnet. Sie setzte dieses Wort aber zu Recht in Anführungszeichen. Es geht nun wirklich nur um eine Minireform, ein Reförmchen sozusagen. Das Problem der Interessenkonflikte, der Unvereinbarkeit von Parlamentsmandaten und anderen Tätigkeiten und Bindungen, wird damit höchstens angeschnitten, nicht aber beseitigt. Unberührt bleiben die Konflikte zwischen Volks- und Interessenvertretung, zwischen Wählerauftrag und der Vertretung der ökonomischen Interessen einzelner Branchen und Berufsgruppen. Ist es denn in Ordnung, dass Anwälte das Anwaltsgesetz machen, dass unsere Gesundheitspolitik von Krankenkassenvertretern ganz wesentlich geprägt wird? Sehen Sie sich das eng geknüpfte Lobbyistennetz der Kassen an - politisch ein echtes Problem. Ein Blick auf die Liste der bürgerlichen Mitglieder in den Gesundheitskommissionen von Stände- und Nationalrat bestätigt meine Aussage.
Die heutige Vorlage beschäftigt sich lediglich mit der Frage der Vereinbarkeit von Ratstätigkeit und Mitarbeit in ausserparlamentarischen Kommissionen. Sie soll wenigstens in diesem Bereich im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen in diesem Herbst mehr Klarheit schaffen. Aber soll sie, wie der Bundesrat es will, jegliche Mitarbeit von Parlamentsmitgliedern in ausserparlamentarischen Kommissionen der Unvereinbarkeitsregel unterstellen? Wir meinen, man sollte das Kind nicht mit dem Bade ausschütten; es gilt zu unterscheiden.
Für die SP-Fraktion ist es klar: Unter dem Aspekt der Gewaltentrennung ist ein Mitwirken in Kommissionen mit Entscheidbefugnissen wie der Wettbewerbskommission oder der Eidgenössischen Bankenkommission unvereinbar. Doppelte Entscheidbefugnis, einmal als Kommissionsmitglied und dann auch als Ratsmitglied, ist eine Kompetenz zu viel. Man kann nicht in einem Gremium sitzen, das vorwiegend im Vollzug von Gesetzen tätig ist, und gleichzeitig als Gesetzgeber fungieren.
Anders verhält es sich mit der Mitwirkung in Verwaltungskommissionen wie der Entwicklungshilfekommission. Diese haben lediglich beratende Funktion, geben Empfehlungen ab, die der Bundesrat aufnimmt oder eben nicht. Eine Unvereinbarkeit mit der Ratstätigkeit ist hier nicht gegeben. Im Gegenteil, es wäre schade, wenn diese Chance des Austausches von wertvollem Sachwissen nicht genutzt würde. Der Entwurf des Bundesrates bzw. der Antrag der Minderheit Joder schiesst also aus Sicht der SP-Fraktion übers Ziel hinaus.
Vor allem wird übersehen, dass wir echt drängenderen Reformbedarf haben: beim Interessenkonflikt zwischen Volksvertretung und Lobbyismus in der Gesundheitspolitik. Genauso wie es fragwürdig wäre, wenn ein Verwaltungsrat der Post, der SRG oder der SBB sich in entsprechenden parlamentarischen Kontrollorganen selber beaufsichtigte, stellt sich diese Problematik auch bei der "Kassenverbandelung" von Parlamentsmitgliedern; nämlich so, dass mit der ja gesetzlich festgelegten bundesrätlichen Aufsicht über die Kassen jene dieser Aufsicht unterstehen, die ihrerseits wieder die Oberaufsicht über den Bundesrat haben. Das heisst, die Kontrolleure werden durch die kontrolliert, die sie ihrerseits zu kontrollieren hätten. So kann es nicht gehen.
Ich fordere Sie darum auf, dem Antrag Marti Werner zuzustimmen - er wird echte Klarheit schaffen. Nur dann kann die SP-Fraktion mit gutem Gewissen dem Antrag der Mehrheit in diesem Geschäft zustimmen.