Haering Barbara · Nationalrat · 2007-03-06
Haering Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-06
Wortprotokoll
Die Diskussion, welche die SP mit ihrer parlamentarischen Initiative aufnimmt, ist nicht neu. Bereits bei der Generalrevision des Kriegsmaterial- und des Güterkontrollgesetzes Mitte der Neunzigerjahre standen die Fragen, die mit der parlamentarischen Initiative aufgeworfen werden, im Zentrum der Diskussion.
Strukturell gesehen geht es dabei um zwei Fragen: Es geht zum einen um den Level der Einschränkungen im Bereich der Rüstungsgüterexporte, mithin um die Frage, wie restriktiv der Export von Rüstungsgütern gehandhabt werden soll. Es geht zum anderen um die Frage, wie verbindlich die Restriktionen rechtlich geregelt werden sollen, das heisst um die Frage, welcher Entscheidungsspielraum den Behörden bei der Anwendung der rechtlichen Grundlagen auf konkrete Fälle eingeräumt wird.
Ich habe mich in den letzten fünfzehn Jahren immer wieder intensiv mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Ich war bei Pilatus, ich habe Mowag besucht, ich habe Gespräche mit Oerlikon Bührle/Contraves, heute OC AG, geführt, und ich kenne die Argumentationen und die Probleme des Seco. Dabei habe ich gelernt, dass die Verbindlichkeit der rechtlichen Regelungen für alle Beteiligten das Wichtigste ist und noch vor dem Level der Einschränkungen kommt. Die Unternehmungen brauchen verbindliche Leitplanken, um ihr Geschäft planen zu können. Die Erfahrung zeigt, dass sie die Kraft haben, sich darauf auszurichten. Der Markt funktioniert. Das Schlimmste für unternehmerisch Tätige sind unklare Vorgaben und willkürliche Entscheide seitens der Behörden.
Die Verwaltung ist ebenfalls auf verbindliche Regelungen angewiesen. Sie will nicht in den Verdacht kommen, irgendwelchen Pressionen von aussen zu folgen. Herr Wyss will das nicht, Herr Gerber will das nicht, niemand will es. Die Sandwich-Position der Verwaltung wurde noch schwieriger, nachdem der Bundesrat, der mit seiner Entscheidungskompetenz eigentlich der Einzige ist, der von vagen Bestimmungen profitiert, die Verantwortung zum frühzeitigen Préavis zuhanden der Unternehmungen an die Verwaltung abgeschoben hat und nicht mehr bereit ist, sie selber zu tragen.
Aus diesem Grund schlägt die parlamentarische Initiative der SP vor, die materiellen Rahmenbedingungen für Rüstungsexporte von der Verordnungsstufe auf die Gesetzesstufe zu heben. Sie schlägt überdies vor, die aussenpolitische Stellungnahme des EDA zu einem Exportgeschäft für verbindlich zu erklären. Das Ziel der parlamentarischen Initiative der SP ist es, die Informationen, die der Gesuchsteller zur Verfügung stellt, und die Informationen, die zur Beurteilung von Exportgeschäften im Rüstungsbereich aus aussenpolitischer Sicht notwendig sind, ins Gleichgewicht zu bringen. Pannen, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben, sind für die Schweiz aussenpolitisch kritisch und für unsere Unternehmen wirtschaftlich riskant. Eine Gesetzgebung, die immer wieder solche Pannen zulässt, ist schlecht; ganz unabhängig von der politischen Einschätzung des notwendigen Levels von Exporteinschränkungen im Rüstungsbereich.
Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative der SP in dieser Vorentscheidungsphase Folge zu geben. Sie ermöglichen damit eine wichtige Klärung im Interesse unseres Landes und unserer Unternehmen.