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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2000-10-06

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-10-06

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, diese Petition, die den Arbeitslosen, den Erwerbslosen und den Ausgesteuerten eine Sonderprämie, ausgehend vom Jahr 2000, zukommen lassen will, in Form eines Postulates zur wohlwollenden Prüfung an den Bundesrat zu überweisen.

Man kann sich manchmal fragen, wie die Sensibilitäten in der Politik in diesem Saal verteilt sind. Hier wird gesagt, die Lage der Bundesfinanzen würde es nicht zulassen, den Erwerbslosen, den Ausgesteuerten eine solche Sonderprämie zukommen zu lassen, und ausserdem sprächen die Gründe der Dringlichkeit dagegen. Eine wahrlich seltsame Begründung.

Es ist so, dass der Bundesrat - im Unterschied zu früheren Absichten - selber vorschlägt, mit einem dringlichen Bundesbeschluss den Banken via Stempelsteuer eine Steuerreduktion in der Grössenordnung von einer halben Milliarde Franken vorzuschlagen, ohne Kompensation; das in Abweichung zu früheren Entscheiden anlässlich des "runden Tisches". Weitere Steuerentlastungen in der Grössenordnung von 1,5 Milliarden Franken sind, wie Sie wissen, vom Bundesrat bei der direkten Bundessteuer und beim Hauseigentum vorgesehen.

Wir haben es gehört: Die FDP und die SVP schlagen nun rund 3 bis 4 Milliarden Franken Steuerentlastungen vor. Gestern hat ein überparteiliches bürgerliches Komitee in einem Bereich, wo die Schweiz bereits heute fast Weltspitze ist, nämlich bei den Unternehmen, wiederum bei der direkten Bundessteuer noch zusätzliche Entlastungen vorgeschlagen; das alles kompensationslos.

Nun will man sagen, ausgerechnet bei den Erwerbslosen, ausgerechnet bei den Ausgesteuerten möge es nichts leiden. Hier sei es nun unmöglich, mit Blick auf die Lage der Bundesfinanzen, unabhängig von den besonderen Erträgen aus den Versteigerungen von Telekommunikationslizenzen usw., diesen auch etwas zukommen zu lassen. Ich weiss nicht, ob Sie sich bewusst sind, was es heisst, in diesem Land arbeitslos zu werden. Zum Glück werden weniger Leute als früher von diesem Schicksal betroffen. Wer aber davon betroffen wird, ist ausserordentlich hart getroffen, sozial und in aller Regel auch finanziell.

Die von Armut Betroffenen in diesem Land - auch nach Auskunft des Bundes sind das rund eine halbe Million Personen - sind doch schwergewichtig Leute, die aus dem Arbeitsprozess hinausgefallen sind. Am allerschlimmsten haben es die Ausgesteuerten. Was das für diese Menschen finanziell und sozial heisst, davon kann man sich kaum eine Vorstellung machen, wenn man selber in gesicherten Verhältnissen lebt.

Wenn schon diese besonderen Verhältnisse existieren und man sagen kann, dass der Aufschwung endlich begonnen hat, dann geht es nun darum, ein Zeichen des sozialen Ausgleichs zu setzen. Der Bundeshaushalt befindet sich in einer besseren Lage, die aus der Sicht des Bundesrates selber erhebliche Steuererleichterungen zulässt. Dann ist es richtig und nicht mehr als angemessen, den am härtesten Getroffenen, den Ausgesteuerten und den Erwerbslosen, auch eine entsprechende Leistung zukommen zu lassen, statt sie mit Kürzungen bei der Arbeitslosenversicherung noch zu bestrafen.

Ich möchte Sie ersuchen, dieses Anliegen in Form eines Postulates, der mildesten Form von Signal, an den Bundesrat zu überweisen, damit er dieses Anliegen wohlwollend prüft. Es wäre ohne weiteres möglich, hier auch ein schnelles Vorgehen zu wählen. In anderen Fällen ist auch Dringlichkeit beschlossen worden, hier wäre das ohne weiteres auch möglich.

Ich ersuche Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.