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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2007-03-06

Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-06

Wortprotokoll

Geoinformationen spielen in der digitalisierten Welt eine zunehmend wichtige Rolle, sowohl strategisch, politisch als auch wirtschaftlich. Das Bundesgesetz über Geoinformation schafft eine neue, klare Rechtsgrundlage für die Regulierung und Verwaltung des Informationsflusses geografischer Daten. Dies gilt mit der Schaffung einer nationalen Geodateninfrastruktur sowohl für die Bundesebene als auch für die Tätigkeit der Kantone und Gemeinden im Bereich der Geoinformation, namentlich im Bereich der Landesvermessung, der Landesgeologie und der amtlichen Vermessung.

Die FDP-Fraktion begrüsst, dass der Bund mit dem Geoinformationsgesetz, gestützt auf den neuen Artikel 75a der Bundesverfassung, Ordnung in die heute unübersichtlichen rechtlichen Grundlagen der Geoinformation bringt, weshalb wir Ihnen auch empfehlen, auf die Vorlage einzutreten. Auf verlässliche Geodaten sind wir nämlich alle angewiesen, sei es als Kartenbenützerinnen, als Grundeigentümer oder als Wissenschafterinnen. Unseres Erachtens ist das Geoinformationsgesetz mit seinem allgemeinen Teil und als Lex specialis für die einzelnen Bereiche ein gut ausgestaltetes Gesetz, das auf der Basis des neuen Finanzausgleichs beruht. Da aber die Kompetenzabgrenzung und vor allem die Finanzierungsregelungen bei Verbundaufgaben von Bund und Kantonen nicht ganz einfach zu regeln sind, haben wir die spezifischen Anliegen und Bedenken der Westschweizer Regierungskonferenz in die UREK getragen und vom Bundesrat entsprechende Auskünfte und Antworten gefordert.

So ist uns wie auch den Kantonen die Harmonisierung wichtig, wenn wir schon eine nationale Geodateninfrastruktur aufbauen. Diese muss sowohl horizontal als auch vertikal integrierbar sein und auch international kompatibel sein. Denn nicht weniger als 15 Kantone und Halbkantone teilen eine Grenze mit dem benachbarten Ausland. Deshalb haben wir die Ausnahme in Artikel 4 Absatz 2, wonach international oder national anerkannte Normen für Geodaten und Geometadaten in den Ausführungsvorschriften nur "soweit möglich und fachlich sinnvoll zu berücksichtigen" seien, kritisch hinterfragt. Aufgrund der Erklärung der Verwaltung, dass die Schweiz bestrebt sei, internationale Normen anzuwenden, jedoch in der Normierung zum Teil etwas weiter sei als andere Länder, haben wir dem Entwurf des Bundesrates zu Artikel 4 zugestimmt.

Artikel 35 regelt die Mitwirkung der Kantone, Gemeinden und Organisationen bei der Vorbereitung von Rechtserlassen. Bundesrat Schmid zeigte sich in der Kommission bereit, die Kantone soweit möglich auch bei technischen Vorschriften oder Empfehlungen des Bundes mit einzubeziehen, weshalb wir auch bei diesem Artikel dem Entwurf des Bundesrates zustimmen werden.

Artikel 38 regelt die Kostenbeteiligung des Bundes an der amtlichen Vermessung. Die Westschweizer Regierungskonferenz hatte sich gewünscht, dass bereits im Gesetz ein klarer Kostenteiler aufgenommen würde. Die entsprechende Verordnung wurde aber vom Parlament bereits verabschiedet, und auch deren allfällige Änderung liegt in der Kompetenz der Bundesversammlung, weshalb wir uns überzeugen liessen, hier keine Prozentzahlen über die Bundesbeteiligung ins Gesetz aufzunehmen.

Artikel 41 schliesslich, der die Einführung eines Registers der Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer vorsieht, war in der Kommission umstritten. Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, der Minderheit zu folgen und der Einführung dieses Registers zuzustimmen. Schliesslich übernehmen die Geometerinnen und Geometer mit der Bereitstellung von amtlichen Geodaten hoheitliche Aufgaben. Somit ist es auch wichtig, über entsprechende disziplinarische Instrumente zu verfügen für den Fall, dass Geometer den Anforderungen nicht genügen. Im Namen der FDP-Fraktion empfehle ich Ihnen deshalb, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen und der starken Minderheit zuzustimmen.

Das Geoinformationsgesetz entspricht den aktuellen Herausforderungen, die Geodaten für die öffentliche Hand, für private Eigentümer, für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft effizient und kostengünstig nutzbar zu machen. Deshalb empfiehlt Ihnen unsere Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und bei den Artikeln 41 und 45 bezüglich der Einführung eines Registers der Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer der Minderheit zuzustimmen.