Keller Robert · Nationalrat · 2007-03-07
Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-07
Wortprotokoll
Wo stehen wir mit diesem Gesetz? Der Ständerat hat dieses Gesetz in der Wintersession 2006 als Zweitrat behandelt. Wir haben nun noch einige Differenzen zu behandeln. Ich glaube und hoffe, dass wir das Gesetz in dieser Session endlich verabschieden können.
Mit diesem Gesetz können wir einen Beitrag zur Senkung der Schadstoffbelastung im Verkehrsbereich leisten. Machen Sie sich aber trotzdem nichts vor: Die Resultate werden eher bescheiden sein. Es sind noch andere Massnahmen nötig. Wir wollen und dürfen aber daraus keine Schönheitskonkurrenz machen. Alles ist im Fluss. Die Akteure verlangen von uns Resultate und nicht nur gute Absichten.
Worum geht es nun? Zum Unterschied zwischen Erd- und Flüssiggas: Die Fachleute und der Bundesrat empfehlen uns, keinen Unterschied zwischen Erd- und Flüssiggas zu machen. Man kann dem Erdgas noch Biogas beimischen. Die Gesamtbeurteilung zeigt bezüglich Umweltbelastung keine wesentlichen Unterschiede auf. In Europa profitieren mehrere Millionen Automobilisten von dieser Gleichstellung. Die Umrüstung der Fahrzeuge auf Flüssiggas spricht viele Interessenten an, da sie relativ günstig ist. Auch die Umrüstung der Tankstellen ist günstiger. Sie sehen also: Beide Stoffe haben Vor- und Nachteile, wie wir auch. Untersuchungen in verschiedenen europäischen Ländern zeigen, dass sich beide Treibstoffe positiv auf den Schadstoffausstoss auswirken. Ich möchte nicht noch mehr aufzählen - der Kommissionssprecher hat es gemacht -, sondern für die Gleichstellung von Erd- und Flüssiggas plädieren. Es geht doch um saubere Luft und nicht um den Austausch von Fakten oder um einen Schönheitswettbewerb! Anbieter und Kunden sind bereit, etwas zu leisten; wir müssen nur den entsprechenden Rahmen setzen.
Zu Artikel 12b Absatz 2bis betreffend die Mindestbeimischung aus erneuerbaren Rohstoffen möchte ich den Ausführungen des Kommissionssprechers nichts mehr beifügen.
Den Antrag der grünen Fraktion zu Artikel 12b Absatz 3 lehnen wir ab. Wir wollen nicht immer arbeitsrechtliche Forderungen in diesen Gesetzen. Die Linken bringen das aber immer wieder; wir haben das auch gestern beim Landwirtschaftsgesetz wieder gesehen. Darum bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.