Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-07
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07
Wortprotokoll
Ich möchte eingangs der Kommissionssprecherin und dem Kommissionssprecher herzlich danken für die Präsentation des Geschäftes, das sie in Ausführlichkeit und mit sehr viel Detailkenntnis dargelegt haben; mit Kenntnissen, die sich die Kommission im Laufe von vielen Sitzungen erarbeitet hat. Beide haben auf die Bedeutung des Finanzplatzes hingewiesen und dabei teilweise auch mit Zahlen operiert. Eine darf man noch nachschieben: Der schweizerische Finanzplatz verwaltet heute mehr als 4500 Milliarden Franken Vermögen. 4500 Milliarden, das ist eine für die meisten Leute abstrakte Zahl; die meisten wüssten nicht einmal, wie viele Nullen eine solche Zahl hat. Das ist, was im Finanzplatz Schweiz verwaltet wird. Und es ist selbstverständlich, dass ein solch gewaltiger Finanzplatz, der im Bereich der Vermögensverwaltung für Private zu den grössten der Welt gehört, entsprechend beaufsichtigt werden muss. Das gehört zum Label; das gehört zur Reputation; das gehört zum guten Ruf eines Finanzplatzes.
Aber dazu gehört eben auch, dass wir die Aufsicht international entwickeln, dass wir uns auch international Gehör verschaffen. Und eine integrierte Finanzmarktaufsicht ist in der Tat ein Organ, das auch in den Gremien, die sich international mit der Weiterentwicklung der Finanzmarktaufsicht befassen, eine Stimme und ein Gewicht hat. Das sind wesentliche Ziele, die wir mit dem Projekt anstreben.
Ich danke auch den Fraktionssprechenden, die sich im Wesentlichen günstig und zustimmend für diese Vorlage ausgesprochen haben. Nun zuerst ein kurzes Wort zu Herrn Paul Rechsteiner. Er hat - nicht zu Unrecht - die Frage gestellt, [PAGE 69] ob man nicht allenfalls, indem man die Allfinanzstrategie, also die Integration von Banken, Versicherungen und Geldwäscherei, zugrunde legt, eine Entwicklung verfolgt, die im Kern schon wieder gestorben ist. Die Frage ist nicht unberechtigt. Auf der Ebene der Unternehmensstrategien zwischen Banken und Versicherungen hat sich das Allfinanzgeschäft in der Tat nicht mehr weiterentwickelt. Aber auf der operativen Stufe, bezogen auf einzelne Produkte von Banken und Versicherungen, gibt es je länger, je mehr die Durchdringung dieses Allfinanzgedankens. Daher gibt es keinen Grund, diese ursprüngliche Philosophie heute wieder infrage zu stellen.
Ich komme zum Rückweisungsantrag der Minderheit, der von Herrn Kaufmann vertreten wird. Er hat ganz am Anfang seines Votums von einer Mammutbehörde gesprochen, hat diesen Gedanken dann aber nicht so vertieft, wie er es noch in der Kommissionssitzung getan hat. Ich möchte ihm auch hier erwidern, dass wir in keiner Art und Weise eine anonyme Mammutbehörde anstreben, sondern dass wir uns von der Zusammenlegung der drei heute in sich gut funktionierenden Institute Synergien erhoffen, und diese werden wir auch erzielen. Diese Synergien beginnen im Kleinen, und das Kleine ist die Logistik. Es sind Heizung, Papierankauf, Material und Gebäude. Aber dann geht es natürlich weiter: Auch in Bezug auf die Infrastrukturen, die Verwaltungsverfahren, die Kommunikation, das Personal, die Einschätzung von Risiken, den Austausch von Ideen, die Beurteilung der Aufsichtsfunktionen, die Kommunikation, die Umsetzung und die Darstellung usw. gibt es eine ganze Menge von möglichen Synergien, die - wenn die Finanzmarktaufsicht gut geführt ist - eben gerade nicht zu einer Mammutbehörde, sondern zu einer gut strukturierten, schlanken, effizienten neuen Finanzmarktaufsicht führen. Das muss unser Ziel sein.
Herr Kaufmann hat die Frage nach der Unterstellung aufgeworfen: Welche Finanzintermediäre sollen der Aufsicht unterstellt werden? Diese Frage ist teilweise im Vorfeld des Projektes durch Gutachten beantwortet, aber dann auch in der Kommission wieder diskutiert worden. Es kann heute gesagt werden, dass wir im Wesentlichen die heute bestehenden Finanzintermediäre integrieren wollen und dass damit zunächst einmal keine Ausweitung verbunden ist. Wir haben aber in der Tat auch über die Post gesprochen, welche bedeutende Geldsummen verantwortet. Wir haben über die zweite Säule gesprochen und in diesem Zusammenhang festgestellt, dass im einen wie im anderen Bereich Revisionen unterwegs sind. Sowohl jene des Postgesetzes als auch jene des BVG sind in diesem Sinne bereits unterwegs. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch darauf, dass wir mit dem Postulat, das die Kommission dem Rat unterbreitet und das verlangt, dass wir diese Fragen dort nochmals zu prüfen haben, ausdrücklich einverstanden sind.
Wenn Sie heute die Rückweisung beschliessen würden, ergäbe sich daraus eine unerwünschte, unliebsame Verzögerung, nachdem wir bereits erste Hinweise haben, dass die Finanzmarktaufsicht zusammengeführt werden soll. Ich erinnere Sie auch daran, dass der Internationale Währungsfonds gerade am letzten Montag, nachdem er die Prüfung unserer Volkswirtschaft und unserer Finanzsysteme vorgenommen hatte, sich ausdrücklich zugunsten dieses Projektes ausgesprochen hat. Der Währungsfonds hat dieses Projekt studiert, und er sagt, dass das der richtige Weg ist, den wir hier beschreiten werden.
Die Frage, ob man potenzielle Markt- und Funktionsaufsicht immer ganz scharf trennen kann, möchte ich offenlassen. Es gibt Beispiele, an denen man zeigen kann, wie schwierig es ist. Nehmen Sie den neuen Swiss Solvency Test, der im Bundesamt für Privatversicherungen entwickelt wurde und der eben zeigt, dass zum Teil auch neue Arten, neue Philosophien der Überwachung Platz greifen, dass man eben Bank- und Versicherungsprodukte teilweise in ihrem Ineinanderfliessen auch entsprechend beaufsichtigen muss.
Die Frage der Konglomeratsaufsicht beschäftigt mich auch, und zwar in dem Sinne, dass wir natürlich hoffen, dass die schweizerische Finanzmarktaufsicht auch in die Lage versetzt wird, Konglomeratsaufsicht wahrzunehmen. Das ist im Sinne der Stärke des Finanzplatzes und seiner Bedeutung erwünscht. Dazu bedarf es aber, Herr Kaufmann, der internationalen Zusammenarbeit. Da müssen wir zum Teil auch beispielsweise mit der EU zusammenarbeiten. Erste Ergebnisse gibt es. Es gibt im Versicherungsbereich bereits die Möglichkeit, dass die Schweiz dort Konglomeratsaufsicht wahrnehmen kann. Wir müssen an diesem Thema, unabhängig von der heutigen Gesetzgebung, weiterarbeiten.
Sie haben dann die Frage nach den Finanzen gestellt und gesagt, Sie befürchteten hier etwas ein Eigenleben. Da darf ich Sie beruhigen. Zunächst einmal hat der Bundesrat generell für alle ausgelagerten oder auszulagernden Betriebe der Bundesverwaltung und der bundesnahen Organisationen eine Corporate-Governance-Regelung beschlossen und verabschiedet. In dieser Corporate-Governance-Regelung ist ganz klar das Rechnungswesen vorgeschrieben. Nebst diesem Rechnungswesen besteht aber seitens des Bundesrates auch eine Aufsichtspflicht über die Finma, und Sie als Parlament werden über die Aufsicht und auch über den Bundesrat den Zugriff auf die Finma haben, so das nötig ist. Ferner weise ich Sie darauf hin, dass die Gebührenverordnung durch den Bundesrat zu genehmigen ist und dass letztlich die Finma durch eine Revisionsstelle ihrerseits beaufsichtigt wird. Ich glaube, angesichts des Zusammenwirkens all dieser Massnahmen kann man doch sagen, dass wir das Ganze finanziell von Anfang an im Griff haben werden.
Dass die Finma kostendeckend arbeitet, ist im Sinne der Finanzpolitik unseres Landes zweifellos richtig. Die Finanzintermediäre wissen das auch; es gibt keine Neuheiten, sie sind heute schon in der Lage, die entsprechenden Kosten zu erbringen. Dass man hier untergliedern muss zwischen eigentlichen Aufsichtskosten und allgemeinen Kosten, die zum Beispiel auch mit der Mitwirkung in internationalen Gremien zusammenhängen, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Das ist eine reine Frage des Rechungswesens und der Darstellung im Rechnungswesen.
Abschliessend weise ich darauf hin, dass wir hier ein Dachgesetz beschliessen; das sehen Sie schon daran, dass wir im Anschluss an die Beratung des eigentlichen Finmag eine ganze Anzahl von Revisionen in bestehenden Gesetzen vornehmen, die im weitesten Sinne mit der Finanzmarktaufsicht zusammenhängen.
Die Frage der Unterstellung weiterer Finanzintermediäre unter das Finmag wird eine Frage bleiben, und zwar unabhängig davon, ob Sie heute das Postulat - was ich hoffe - annehmen. Das ist eine Frage, die man sich permanent stellen muss. Wenn Sie aber heute dieses Gesetz unter diesem Titel an den Bundesrat zurückweisen, dann müssten wir ja im Grunde genommen genau in diesen Bereichen zuerst mit Gesetzesrevisionen kommen. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie das tun, dann verschieben Sie dieses Projekt auf den Sankt-Nimmerleins-Tag - das zum Schaden unseres Finanzplatzes.
Ich bitte Sie deshalb, auf dieses Gesetz einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und anschliessend dieses Gesetz im Sinne der Anträge Ihrer Kommission zu behandeln.