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Bührer Gerold · Nationalrat · 2007-03-07

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen bei Artikel 12 dringend, der Mehrheit zuzustimmen. Worum geht es? Es geht darum, dass nach dem Finanzkontrollgesetz bekanntlich die Eidgenössische Finanzkontrolle als externe Revisionsstelle fungiert und dem Verwaltungsrat und dem Bundesrat Bericht erstattet. Das ist auch nach Corporate-Governance-Grundsätzen richtig. Der Verwaltungsrat, darüber haben wir befunden, steht in der Pflicht; die Oberaufsicht liegt beim Bundesrat. Folglich sind diese Adressaten richtig.

Eine zweite Überlegung: Es bringt auch nichts, wenn sich das Parlament mit einzelnen Revisionsberichten - allenfalls aus dem Gesamtzusammenhang gerissen - zu beschäftigen hätte.

Ein dritter Punkt: Im Rahmen des Geschäftsberichtes ist es ja so, dass auch das Parlament von allfälligen Fehlentwicklungen Kenntnis erhält und folglich das Parlament dann allenfalls im Rahmen der Oberaufsicht oder im Rahmen gesetzgeberischer Folgemassnahmen absolut aktiv werden kann.

Ein vierter Punkt, der gegen den Antrag der Minderheit spricht, ist natürlich die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und die Wahrung des Schutzes der Sphäre der Beaufsichtigten. Ich glaube, es wäre höchst gefährlich, wenn wir hier Einzelberichte auch noch in diesem Sinne quasi indirekt der Öffentlichkeit zustellen würden. Ich kenne jedenfalls auch von anderen wichtigen Finanzplätzen das System, dass Corporate-Governance-mässig die Aufsichtsorgane, sprich in unserem Fall der Verwaltungsrat, und dann allenfalls die zuständigen Ministerien mit diesen Berichten beliefert werden. Aber wir sollten nicht einzelne Berichte auf die parlamentarische Schiene legen. Ich glaube, das wäre nicht im legitimen Schutzinteresse der Beaufsichtigten, das es auch zu wahren gilt.

Wir stimmen daher mit der Mehrheit.