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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07

Wortprotokoll

Wir haben die Motion in der Tat auch so verstanden, dass die Frage der IV-Renten innerhalb der Bundesverwaltung untersucht werden soll. Diesbezüglich haben wir natürlich einerseits die Zahlen; das ist gewissermassen das statistische Element. Andererseits stellt sich natürlich die Frage nach den Phänomenen: Warum passiert das überhaupt? Das ist das menschliche Element. Diese beiden Dinge wollen wir zur Deckung bringen.

Ausgehen müssen wir jetzt einmal von den Zahlen. Die Anzahl der Neurentnerinnen und -rentner hat sich seit dem Jahr 2000 beim Bund unter dem Landesdurchschnitt entwickelt. Weil wir von der Ruag und aus Beständen der Swisscom und der SRG noch Rentnerinnen und Rentner übernehmen mussten oder übernehmen wollten, ist der Bestand, obwohl die Zunahme unter dem Landesdurchschnitt blieb, noch etwas über dem Durchschnitt.

Hinsichtlich der Eingliederung der Personen verfügen wir heute schon über ein gutes System. Man kann alles verbessern; aber ich glaube, wir sind schon gut organisiert. Wir müssen jedes Jahr 220 Personen an behindertengerechten Arbeitsplätzen beschäftigen. Das braucht natürlich eine entsprechende Begleitung durch Personal. Zu diesem Zweck erhalten die Dienststellen auch Beratung und Unterstützung durch die Sozial- und Personalberatung des EPA.

Wir haben zurzeit etwas mehr als 2000 Invalidenrenten am Laufen. Darin sind die Rentnerinnen und Rentner von Ruag, Swisscom und SRG, die wir übernommen haben, eingeschlossen. Das müssen Sie den etwa 36 000 Beschäftigten beim Bund gegenüberstellen. Damit ist der Anteil der Invalidenrentnerinnen und -rentner etwa 5,5 Prozent - und das ist 0,1 Prozent mehr als bei der IV schweizweit. In diesem Sinne ist die Ausgangslage recht gut oder besser als erwartet. Das kann man einmal so sagen.

Das bedeutet nun aber nicht, dass wir nicht weiteren Handlungsbedarf sehen würden. Auch auf dem gesetzgeberischen Weg ist einiges unterwegs. Ich erinnere Sie an die Umsetzung des Publica-Gesetzes, in dem wir die Abgrenzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von den Invalidenleistungen neu und klar geregelt haben. Darüber haben Sie im letzten Jahr Beschluss gefasst.

Wir haben sodann im Bundesrat vor Kurzem den Beschluss gefasst, bei bestimmten gesundheitlichen Sachverhalten Gesundheitsvorbehalte in der Risikoversicherung der beruflichen Vorsorge vorzusehen. Damit verbunden ist natürlich [PAGE 114] ein entsprechendes Controlling, um nötigenfalls risikomindernde Massnahmen zu prüfen.

Was wir jetzt auch noch prüfen, ist die Einführung eines Absenzenmanagements; das ist in Bearbeitung, das braucht auch gewisse Vorbereitungen. Einige Ämter haben in diesem Bereich bereits entsprechende Massnahmen getroffen. Insbesondere dort, wo Mitarbeitende längere Zeit abwesend sind, werden sie intensiver betreut, damit der Ausstieg aus dem Arbeitsprozess verhindert respektive die Arbeitsfähigkeit nach Möglichkeit wiederhergestellt werden kann. In diesem Bereich gibt es ein Projekt, das im EPA bearbeitet wird. Wir müssen jetzt allerdings beim EPA im Rahmen der neuen Personalpolitik gewisse Prioritäten setzen, und wir müssen sehen, in welche Priorität wir diese Problematik stellen.

Wir können Ihnen aber zusichern, dass die Arbeiten zur Schaffung von Transparenz bezüglich der IV-Entwicklung im Sinne der Motion noch vertieft werden. Es geht nicht nur um die Schaffung von Transparenz, sondern wir werden Ihnen auch darlegen, welche Massnahmen wir in diesem Zusammenhang treffen.