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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07

Wortprotokoll

Im Sinne der Effizienz der Verhandlungsführung, aber auch vor allem als Anerkennung an die beiden Kommissionsreferenten, möchte ich mich nicht mehr zum allgemeinen Thema äussern. Insbesondere Frau Meier-Schatz hat in sehr ausführlicher und klarer Weise die Hintergründe der DBA-Politik der Schweiz erklärt und das, was sie gesagt hat, kann man in den Materialien so stehenlassen. Dem habe ich nichts mehr beizufügen.

Ich möchte zum Rückweisungsantrag noch einige wenige Bemerkungen machen. Zunächst einmal: Die Doppelbesteuerungsabkommen sind im Falle der Schweiz immer bilaterale Abkommen. Diese Praxis der bilateralen Abkommen mit anderen Staaten hat sich bewährt, weil es auf diese Weise möglich ist, spezielle Sachverhalte wie Beteiligungsverhältnisse, Lizenzen, Zinsen, technische Dienstleistungen, nach den Notwendigkeiten einzeln zu regeln. Sie hat sich auch bewährt, weil mit diesem Bilateralismus ferner auch ein gewisser Erneuerungsrhythmus verbunden ist. Von Zeit zu Zeit werden die Doppelbesteuerungsabkommen nämlich revidiert und die Verhandlungen, die vorher stattfinden, geben auch die Möglichkeit zu steuerpolitischen Standortbestimmungen im eigenen Land - ich unterstreiche: im eigenen Land. Wenn wir andere Inhalte als jene, die heute üblich sind, andere Regelungen in diese Doppelbesteuerungsabkommen legen würden, wäre das international nicht üblich, ja nicht einmal bekannt, weil das einfach nicht dem Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen entspricht. Das sieht man auch daran: Organisationen wie die Uno oder die OECD, die sich im Übrigen sehr stark mit Aussenwirtschaftspolitik, Entwicklungspolitik oder Friedenspolitik befassen, haben Musterabkommen gestaltet, um zu zeigen, wie man zwischen zwei Staaten verhandeln und verkehren soll, wenn man Doppelbesteuerungsprobleme zu lösen hat. Es sind gerade diese Organisationen, die sich sonst mit all den Anliegen, die jetzt von der Minderheit angemahnt wurden, befassen, aber die ausdrücklich sagen, DBA hätten einen ganz bestimmten, eingegrenzten Stellenwert. Kein Land würde darauf eingehen. Wenn wir mit dem Ansinnen kämen, wir wollten künftig die Steuerpolitik von Pakistan, von Algerien oder was weiss ich beurteilen, würde kein Land darauf eingehen. Das ist gar nicht üblich.

Eine zweite Bemerkung: Selbst wenn wir jetzt darauf beharren würden, dann käme dies dem Öffnen der Büchse der Pandora gleich. Wenn wir beginnen, über Doppelbesteuerungsabkommen so entscheidende, grosse Gebiete wie die Aussenwirtschaftspolitik zu verhandeln, dann kommen wir nirgends hin. Sie müssen sich überlegen, wie man nur schon die Themen aufbereitet; das hat dann mit dem Finanzdepartement als der federführenden Stelle für Steuerprobleme überhaupt nichts mehr zu tun. Was würde es bedeuten, wenn die Probleme in den Bereichen Terrorismus, Korruption und Geldwäscherei - die in jedem Fall zu bekämpfen sind, für die aber eigene Instrumente zur Verfügung stehen - auch über Doppelbesteuerungsabkommen zu [PAGE 111] lösen wären? Wie soll das geschehen? Wer hat dann die Federführung? Wer kontrolliert es? Welche Anforderungen an das Ausland sind zu stellen? Wie halten Sie es mit der Amts- und Rechtshilfe?

Zur Frage der Fiskal- und Steuerpolitik: Wir erleben es jetzt ja; die EU schickt sich an, die schweizerische Steuerpolitik zu hinterfragen. Wir wollen das nicht - und schon gar nicht über Doppelbesteuerungsabkommen. Das wäre ja die Folge, wenn wir hier eine Öffnung vornähmen.

Ähnlich sieht es bei der Sozialpolitik aus. Sosehr diese Anliegen berechtigt sein mögen, so schlecht eignet sich die DBA-Praxis, um sie vorzubringen. Ich glaube, wir sollten hier ganz schlicht auf das zurückfahren, was das Doppelbesteuerungsabkommen ist und war und bleibt, nämlich die Regelung im Fiskal- und Steuerbereich, in der Abgrenzung zwischen zwei Steuerordnungen zweier verschiedener Staaten im bilateralen Verhältnis.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf diesen Bundesbeschluss einzutreten und ihn im Sinne der hervorragenden Ausführungen der Kommissionssprecher zu genehmigen.

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