Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2007-03-07
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Ich kann es kurz machen - wir haben bereits über Sinn und Zweck dieser Doppelbesteuerungsabkommen diskutiert -: Ausschlaggebend für dieses neue Doppelbesteuerungsabkommen sind die erfreulichen Entwicklungen der Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Algerien. Für Roh- und Erdöl - dies sei einfach in Erinnerung gerufen - war Algerien zusammen mit Iran in den letzten Jahren der drittwichtigste Lieferant der Schweiz. In den letzten Jahren wurde mit Schweizer Exporten von Maschinen, chemischen und pharmazeutischen Produkten sowie Lebensmitteln nach Algerien ein Betrag von fast 200 Millionen Schweizer Franken jährlich erreicht. Somit nimmt Algerien unter den afrikanischen Handelspartnern der Schweiz den dritten Platz ein.
Die Schweiz hat mit Algerien bereits verschiedene Abkommen abgeschlossen, so auch ein Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen. Anlässlich des Besuches des algerischen Präsidenten Bouteflika im November 2004 wurde der gegenseitige Wunsch nach einem Doppelbesteuerungsabkommen geäussert. Aus Schweizer Sicht soll dieses Abkommen Rechtssicherheit sowie steuerliche Entlastung der Schweizer Investoren bringen. Die Zahl der Schweizer Investoren in Algerien könnte angesichts der sehr grossen Infrastrukturprojekte in Algerien bedeutender werden. Daher sind günstige Rahmenbedingungen dem Engagement Schweizer Unternehmen in Algerien durchaus förderlich. Selbstverständlich fordern auch wir, dass die ILO-Arbeitsrechte auch dort eingehalten werden; das sollte für Schweizer Unternehmen eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Nun wurden anlässlich der Diskussion über dieses Abkommen verschiedene Fragen ethischer und menschenrechtlicher Natur gestellt. Eine Minderheit hat sich auch hier aus wirtschaftsfremden Überlegungen gegen eine Ratifizierung ausgesprochen, da es sich angesichts der bestehenden Menschenrechtsprobleme für unser Land nicht gebühre, unsere Wirtschaftsbeziehungen zu intensivieren. Auch in diesem Fall gilt, was zuvor zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Pakistan gesagt wurde: Aussen- und [PAGE 112] Menschenrechtspolitik können nicht mit dem Instrument eines Besteuerungsabkommens verfolgt werden.
Daher lade ich Sie einmal mehr ein, mit der Mehrheit zu stimmen. Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde in der Kommission mit 16 zu 6 bei 0 Enthaltungen gutgeheissen. Ich lade Sie daher ein, der Mehrheit zu folgen.