preparatory:AB 71614
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07
Wortprotokoll
Wir sehen bei den Strafen teilweise eine Verschärfung vor. Das ist aber ein anderes Thema, darauf kommen wir nachher noch zu sprechen. Aber an sich sind natürlich die Strafen, genau wie im Strafverfahren, nach den Umständen der Tat, nach der Schwere der Verletzung usw. zu bemessen. Dort gelten dann auch bei der Finma strafrechtliche Kriterien zur Festlegung des Strafmasses.