Wäfler Markus · Nationalrat · 2007-03-07
Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Herr Bundesrat, ich gestatte mir noch eine Frage. Es ist klar: In all diesen Artikeln beträgt die Strafe "bis zu 1 000 000 Franken" oder "bis zu 250 000 Franken". Im Wiederholungsfalle beträgt die Minimalstrafe 25 000 Franken. Wie beurteilen Sie das Verhältnis dieser Strafen, und wie ist das Verhältnis zum jetzt geltenden Strafmass?