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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07

Wortprotokoll

Es ist in der Tat so, dass die vom Parlament verabschiedete Fassung mit dem Verweis auf den ganzen Artikel 5 Absatz 2 unklar, jedenfalls zu unklar für eine Strafbestimmung, und daher auch nicht justiziabel ist. In diesem Sinne sind wir bereit, den Antrag Kaufmann zu unterstützen. Die Kommission konnte ihn nicht behandeln. Zu dieser Frage werden die Vertreter der Kommission jetzt wahrscheinlich noch Stellung nehmen.

Wenn Sie bereit sind, das zu übernehmen, dann wollen wir jedenfalls dazu Hand bieten.