Hofmann Urs · Nationalrat · 2007-03-08
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-08
Wortprotokoll
Wir stellen es immer wieder fest: Sogar in unserer politisch kontroversen Schweiz gibt es Tatsachen, die eigentlich kaum jemand, der sehenden Auges ist, bestreitet - Fragestellungen, bei denen die Wirklichkeit von den meisten gleich oder zumindest ähnlich gesehen wird, ja, bei denen sogar bezüglich der Diagnose Einigkeit herrscht: unbefriedigend, ja sogar unhaltbar, es sollte anders sein. Und trotzdem passiert nichts Entscheidendes, es bleibt zu vieles beim Alten: Man sollte, aber man tut es nicht. Die Lohngleichheit von Frau und Mann ist hierfür ein klassisches Beispiel.
Wer gesteht schon ein, dass in seinem Betrieb die Frauen weniger als die Männer verdienen? Wer verteidigt schon Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern? Wer glaubt schon, die Lohngleichheit sei in unserem Land verwirklicht, angesichts der Statistiken, die Differenzen von nach wie vor 10 bis 20 Prozent belegen - dies, obwohl der Grundsatz der Lohngleichheit in der Bundesverfassung und das Gleichstellungsgesetz schon vor 26 beziehungsweise 10 Jahren in Kraft getreten sind?
Dass die SVP aus diesem Konsens ausschert und die Kritik der realen Verhältnisse als links oder sozialistisch bezeichnet, haben wir zur Kenntnis genommen, ebenso das von Herrn Bortoluzzi hier gesungene Hohelied auf die Ungleichheit der Geschlechter bei Lohnfragen, das zu unserer Bundesverfassung in krassem Widerspruch steht. Beides spricht für sich - Diagnose: hoffnungslos.
Für alle anderen, die sich beim Ziel einig sind, einem Ziel, das in Verfassung und Gesetz festgehalten ist und das in der Realität dennoch nicht erreicht wurde, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man vertraut darauf, dass sich dann schon noch irgendwann etwas zum Guten wenden wird, obwohl die Erfahrung das Gegenteil lehrt; ja, vielleicht hofft man auch im Stillen, dass alles beim Alten bleiben möge, da das Unbefriedigende einem so unpässlich ja gar nicht ist und man damit so schlecht nicht lebt. Oder man handelt - im persönlichen Bereich als Arbeitgeber oder Vorgesetzter und in der Politik durch den Erlass griffiger Gesetze, die nicht nur das Ziel beschreiben, sondern einen praktikablen Weg öffnen, der dazu führt, dass die Schweiz bei der Lohngleichheit von Frau und Mann nicht noch jahrzehntelang ein Schlusslicht in Europa bleibt. Sie sollen bewirken, dass das, was gelten soll, auch möglichst rasch Wirklichkeit wird.
Wir bieten Ihnen heute konkrete Vorschläge an, mit deren Annahme Sie dazu beitragen können, dass sich die gesellschaftlichen Realitäten dem in der Bundesverfassung zum Ausdruck gebrachten Willen von Volk und Ständen annähern; Massnahmen, die mithelfen, dass die Gleichstellung von Frau und Mann im Arbeitsleben nicht toter Buchstabe bleibt, sondern in der Arbeitswirklichkeit umfassend umgesetzt werden kann: ein verbesserter Kündigungsschutz für Frauen, die sich für ihre Rechte wehren; praktikable Beweislastregeln, die verhindern, dass das materielle Recht immer wieder an prozessualen Hürden scheitert; mehr Transparenz im Lohnalltag als Voraussetzung dafür, dass Lohnungleichheiten überhaupt erkannt werden können; das Recht von Verbänden, das, was in Verfassung und Gesetzen steht, auch Wirklichkeit werden zu lassen, ohne dass einzelne Arbeitnehmerinnen in gerichtlichen Auseinandersetzungen ihre Stelle und ihre berufliche Existenz aufs Spiel setzen müssen. Dies sind nur einige Beispiele.
Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass sich all diese Massnahmen bewährt haben und mehr sind als bloss gesetzgeberischer Aktivismus oder eine unsinnige Reguliererei. Deshalb hätten wir auch vom Bundesrat erwartet, dass er die wohlbegründeten Empfehlungen des eingeholten Evaluationsberichtes übernommen hätte. Heute aber stehen wir [PAGE 133] vor einem Lackmustest: Es geht darum, ob Gleichstellung im Arbeitsleben noch für weitere Jahrzehnte Lippenbekenntnis und Beschwörungsformel in Sonntagsreden, Parteiprogrammen und Wahlversprechen bleibt oder ob es einer Mehrheit von uns damit Ernst ist, Recht nicht nur zu setzen, sondern auch durchzusetzen.