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Heim Bea · Nationalrat · 2007-03-08

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-08

Wortprotokoll

Die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann sei eine zentrale Führungsaufgabe. Recht hat er, der Bundesrat, mit diesem Kernsatz in seiner Weisung von 2003. Es braucht griffige Massnahmen, damit die Frauen in der Schweiz zu ihrem Recht kommen: Schluss mit der Chancen- und Lohndiskriminierung der Frauen und, in Zukunft allenfalls, der Hausmänner. Es braucht mehr echte Wertschätzung von Familienarbeit. Wir können hier nicht weiter Lippenbekenntnisse über die hehren Werte der Familienarbeit von uns geben. Es braucht mehr als das, es braucht Respekt, Anerkennung - Anerkennung auch des gesellschaftlichen Sozialengagements -, und es braucht lohnwirksame Honorierung dieser ausserberuflich erworbenen Schlüsselkompetenzen, und das bei Frau und Mann. Wer solche ausserberuflich erworbenen Qualifikationen nicht konsequent anerkennt, diskriminiert jene Leute, die sich uneigennützig engagieren, schadet dem Ansehen der Familienarbeit wie dem Ansehen des Sozialengagements und vergibt sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Chance, von neuen Perspektiven und vom hohen Verantwortungsbewusstsein von so qualifizierten Mitarbeitenden zu profitieren.

Der Bundesrat erklärt nun, im Prinzip sei die Anerkennung solcher Kompetenzen in der Bundesverwaltung verankert - im Prinzip. Meine Frage, Herr Bundesrat: Wie steht es mit der Umsetzung des Prinzips? Mit Leitfäden und Checklisten allein ist es nicht getan. Kann der Bundesrat den Nachweis erbringen, dass das Prinzip der Anerkennung solcher Qualifikationen auch tatsächlich und in allen Departementen gleichermassen zur Anwendung kommt? Die Umsetzung dieser Prinzipien sei Sache der Departemente und der Ämter, so die Antwort.

Nehmen wir das Beispiel der Familienpolitik, der Kinderbetreuungsbeiträge in der Bundesverwaltung - ein zentrales Instrument für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie -: Die Beiträge sind von Departement zu Departement sehr unterschiedlich. Dem VBS ist die Kinderbetreuung 20 Franken pro Mitarbeitende wert, dem EVD 228 Franken und dem EFD gerade mal 13 Franken. Solche Divergenzen sind weder sachgerecht, noch zeugen sie von Respekt gegenüber der Familienarbeit und der damit verbundenen Qualifikation. Solche Divergenzen müssen auch bei der Anerkennung ausserberuflich erworbener Kompetenzen angenommen werden, insbesondere weil die Weisung nur eine Kann-Bestimmung ist. Die Ämter müssen nicht, sie können - das ist der Punkt: sie können - mit bis zu 3 Prozent des vertraglichen Lohnes ausserberufliche Schlüsselkompetenzen berücksichtigen. Das ist zudem eine äusserst bescheidene Anerkennung. Darum, Herr Bundesrat, meine Frage, die ich eigentlich Herrn Bundesrat Merz stellen müsste: Können Sie angesichts der zunehmenden Departementalisierung, bei der jedes Departement seine eigene Personalpolitik pflegt, den Nachweis erbringen, dass das Prinzip der Anerkennung dieser Qualifikation im Sinne der Rechts- und Chancengleichheit in allen Departementen umgesetzt wird?

Die SP fordert eine konsequente und respektable Anerkennung ausserberuflich erworbener Kompetenzen, eine rechtsgleiche Umsetzung und eine klare Strategie der Chancenförderung in allen Departementen und auch in bundesnahen Betrieben. Die SP fordert, dass die Familienarbeit und das soziale Engagement endlich die verdiente Wertschätzung erhalten, mit einer echten Honorierung im Lohnansatz, mit einer konsequenten Laufbahnförderung und einer starken Vertretung der Frau in den Führungsgremien.