Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-03-12
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-03-12
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 7 des Schwerverkehrsabgabegesetzes darf der Ertrag der Abgabe die ungedeckten Wegekosten und die Kosten zulasten der Allgemeinheit nicht übersteigen. Um den Gesamtbetrag der vom Schwerverkehr verursachten Kosten festzustellen, wurden bereits vor Einführung der LSVA umfangreiche Berechnungen durchgeführt. Gestützt darauf wurde der Abgabesatz pro Tonnenkilometer festgelegt, der für eine volle Kostendeckung erforderlich ist.
Um dem Transportgewerbe im Speziellen und der Wirtschaft im Allgemeinen Zeit zu geben, sich an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen, wurde gleichzeitig beschlossen, die Abgabe schrittweise einzuführen. Die nun vorgesehene Erhöhung des durchschnittlichen Abgabesatzes auf rund 2,7 Rappen pro Tonnenkilometer war demzufolge von Anfang an vorgesehen und ist auch entsprechend kommuniziert worden. Sie ist aufgrund der gesetzlich verlangten periodischen Aktualisierung der dem Schwerverkehr anrechenbaren Kosten und Nutzen gerechtfertigt.
Die Erhöhung der LSVA entspricht dem Verursacherprinzip. Zwar wurde mit der Erhöhung im Jahr 2005 der Kostendeckungsgrad markant verbessert. Für eine umfassende Kostendeckung ist die vorgesehene Erhöhung jedoch notwendig, denn die Kosten sind bisher noch nicht vollumfänglich gedeckt.
Die LSVA hat sich als effiziente Massnahme erwiesen. Seit der Einführung der LSVA hat sich die Anzahl der Lastwagen, welche die Alpen durchqueren, reduziert. Nachdem die Zahl der alpenquerenden Lastwagen während mehr als dreissig Jahren ständig zugenommen hatte, ist das eine Trendumkehr. Dies entspricht dem Willen der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Auslastung und Effizienz der Lastwagen sind gestiegen. Mit den Einnahmen der LSVA [PAGE 163] wird zudem die Schiene modernisiert, namentlich im Transitverkehr. Dank der LSVA wird die Lastwagenflotte zudem laufend umweltfreundlicher. Die Kantone profitieren von der LSVA, denn durch die höheren Erträge steigen auch die Anteile der Kantone. Zwei Drittel der Gelder fliessen in den FinöV-Fonds. Auch die EU geht in unsere Richtung. Sie hat beschlossen, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre auch die externen Kosten des Lastwagenverkehrs berechnet werden sollen. Dies bedeutet, dass die EU früher oder später eine ähnliche Kostenanlastung wie die Schweiz einführen wird.