Leuenberger Moritz · Bundesrat · 1999-12-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 1999-12-21
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie ebenfalls, bei der Lösung des Bundesrates zu bleiben, die von einem Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel ausgeht. Dieses [PAGE 2618] Verhältnis wurde in einer Arbeitsgruppe erarbeitet, in welcher das Buwal, das Bundesamt für Verkehr und die Vertreter des öffentlichen Verkehrs - darunter auch, aber nicht nur, die SBB - vertreten waren. Es handelt sich um ein ausgeklügeltes und ausbalanciertes System, das nicht etwa nur - aber auch - die Kosten berücksichtigt hat. Ich komme gleich zu den Kriterien, die zu diesem Vorschlag - zwei Drittel, ein Drittel - geführt haben, muss aber vielleicht zuerst noch einmal auf das Prinzip zurückkommen. Es gibt drei Elemente des Lärmschutzes: Das Rollmaterial, das hier aber keine Rolle spielt, weil es, wenn es leise ist, ja allen Betroffenen zugute kommt. Hingegen geht es um die beiden anderen Elemente, nämlich um die Lärmschutzwände und um die Massnahmen an den Häusern, also die Schallschutzfenster.
Dabei sind zunächst einmal geografische Kriterien wichtig. Es macht zum Beispiel keinen Sinn, wenn ein einzelner Weiler durch kilometerlange Lärmschutzwände geschützt wird. Das wäre ein disproportionaler Aufwand. Dort ist es vernünftig, wenn der Schutz mit Schallschutzfenstern erfolgt.
Daneben hat die Höhe der Lärmschutzwände eine Rolle gespielt. Man hat sich entschieden, die Lärmschutzwände zwei Meter hoch ab Schiene zu planen. Das ist seinerseits ein Kompromiss, der nach Kriterien des Landschaftsschutzes zu Stande gekommen ist. Es kann aus Landschaftsschutzgründen nicht überall, in jeder Ortschaft und in jedem Tal, eine Lärmschutzwand in unbeschränkter Höhe errichtet werden. Es gibt ein Register - es heisst Isos - über schutzwürdige Ortsbilder. Darauf wurde auch Rücksicht genommen. Würden nun diese Lärmschutzwände höher gebaut, müsste hier wieder über die Bücher gegangen werden. Es wäre dann mit Einsprachen auch vonseiten der Denkmalpflege zu rechnen.
Auch die Aussicht der Passagiere von den Zügen aus hat eine gewisse Rolle gespielt, und schliesslich die Kosten für die Lärmschutzwände - ich meine den Kostenindex, von dem vorhin die Rede war. So ist man auf die Lösung mit zwei Dritteln bzw. einem Drittel gekommen. Wenn nun daran "herumgeschräubelt" wird, gerät das ganze System ins Wanken; das hätte dann Folgen auch für andere Elemente.
Deshalb ersuche ich Sie, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben.