Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-13
Wortprotokoll
In dieser Diskussion ist es noch spannend, dass die SP und die Grünen für Wettbewerb sind und die bürgerlichen Kolleginnen und Kollegen eine staatliche Verteilung der Zollkontingente bevorzugen. Hier weiss ich nicht ganz, woran ich jetzt beim Prinzip der Marktwirtschaft glauben soll, zumal die Landwirtschaft ja Teil der Volkswirtschaft Schweiz ist.
Artikel 22 sieht für die Verteilung von Zollkontingenten vor, dass dabei der Wettbewerb gewahrt bleibt. Das ist ein Grundsatz, er ist im Gesetz verankert, und er wird auch nicht angefochten. Es ist so, dass Sie wahrscheinlich bei der Verteilung von Zollkontingenten kaum ein Prinzip finden, das alle als gerecht und korrekt erachten, aber der Wettbewerb ist unseres Erachtens das gerechteste. Deshalb ist die Versteigerung nach dem Gebotsverfahren eben effektiv ein volkswirtschaftlich sinnvolles, weil wettbewerbsgerechteres und erst noch transparenteres Instrument der Verteilung von Zollkontingenten.
Es wurde von Frau Fässler richtig gesagt: Wir haben im Bereich Fleisch wie auch im Bereich des Teilzollkontingentes für die Kartoffelprodukte positive Erfahrungen gemacht - positiv in dem Sinne, dass die Versteigerung den Kreis der Importberechtigten vergrössert hat. Es hat Neueinsteigern in die Branche eine Beteiligung am Importmarkt ermöglicht und den Wettbewerb unter den Importeuren verstärkt. Wir haben auch kleinere Preisunterschiede zwischen Import- und Inlandware. Auch das ist ein sinnvolles Resultat.
Wenn Sie sagen, im Bereiche der Kartoffeln sollten wir beim heutigen System und damit beim Inlandleistungssystem bleiben, so möchte ich doch noch kurz auf die sehr komplizierte Situation hinweisen, wie wir sie haben. Betriebe, die jetzt vom Produzenten Kartoffeln übernehmen, bekommen einen Anteil des Zollkontingents, welcher dem Anteil der von ihnen übernommenen Kartoffeln entspricht. Das heisst also, dass das Bundesamt für Landwirtschaft die übernommenen Kartoffeln erheben, zusammenzählen und die Prozentanteile dann auf das verfügbare Zollkontingent übertragen muss. Und das ist doch ein sehr aufwendiges Verfahren. Im Jahr 2005 haben 48 Unternehmen Kartoffeln übernommen; 6 davon haben nicht selber importiert, also hatten wir 42 Berechtigte, die selber Importe getätigt haben. Das ist die Situation. Ich bin überzeugt, dass auch hier - wie beim Fleisch, wie bei den Kartoffelprodukten - die Versteigerung die wettbewerbliche Situation verbessern wird.
Es ist auch nicht so, dass in diesem Bereich der Staat dann massive Versteigerungserlöse abschöpfen wird. Wir haben in der Botschaft die Schätzung dargelegt; es dürfte sich um einen Betrag zwischen 1 Million und 2 Millionen Franken handeln, der aus dieser Versteigerung resultieren wird. Mit diesem neuen System der Versteigerung auch im Bereich der Kartoffeln haben Sie eine administrative Entlastung der Importeure und der Verwaltung, etwas, was Sie sonst in der KMU-Politik bei jeder Gelegenheit als zentral fordern. Tun Sie es hier, indem Sie der Mehrheit, dem Bundesrat folgen. Es wird so sein, dass das Einzollsystem auf die Länge das beste System sein wird. Das wird aber massgeblich davon abhängen, wie die laufende Doha-Runde der WTO umgesetzt wird. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass dieser Zwischenschritt mit der Versteigerung eine gute Rückführung der Branche zu mehr Wettbewerb ist und den Strukturwandel auch im Hinblick auf ein mögliches Einzollsystem in der Zukunft unterstützt.
Stimmen Sie deshalb dem Entwurf des Bundesrates zu!